Was lange währt …
Nach drei Jahrzehnten Diskussion steht der Gesetzentwurf zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Gründe für die lange Verzögerung gibt es viele: Kritiker und Kritikerinnen befürchteten etwa zu hohe Kosten für Kinderhilfsorganisationen oder Kinderarmutsbekämpfung. Konservative Stimmen sahen außerdem das Elternrecht in Gefahr, da gesonderte Kinderrechte die Elternverantwortung einschränken könne.
Doch der neue Gesetzentwurf sieht keinerlei Einschränkungen für Elternrecht und Elternveranwortung vor. So heißt es, dass Kinder bei staatlichen Entscheidungen einen Anspruch auf rechtliches Gehör haben, wenn sie dabei unmittelbar betroffen sind. Bei allen anderen Angelegenheiten haben die Eltern die Erstverantwortung und der Staat fungiert an zweiter Stelle als „Wächteramt“. Das Gesetz schreibt laut Entwurf aber fest, dass Kinder ihre Eigenverantwortlichkeit in der Gesellschaft entwickeln können.
Kinder aktiv in Politik einbinden
Generell stellt das Grundgesetz Kinder bisher gleich wie Erwachsene. Somit gelten bisher für sie die gleichen Rechte, beispielsweise das der Menschenwürde und das Recht auf Bildung. Jedoch sind Kinder nicht einfach nur kleine Erwachsene.
Menschenrechte der Kinder sind sehr häufig nur aus der Verfassung heraus interpretiert. − Anne Lütkes, Vorsitzende der Kinderfreundlichen Kommunen
Kinderfreundliche Kommunen
Abseits des Grundgesetzes befasst sich der Verein Kinderfreundliche Kommunen seit 2012 mit Kinderrechten. Daran beteiligen sich derzeit bundesweit 25 Städte und Kommunen, um Kinder in Planungsprozesse einzubeziehen. So tragen die Kommunen beispielsweise zur kinderfreundlichen Gestaltung neuer Wohngebiete bei, indem sie Auskünfte über ideale Schulwegbedingungen und Flächennutzung für Wohnraum, sowie Sport- und Spielanlagen geben.
Was es bedeutet, wenn Kinderrechte bald ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten, darüber spricht detektor.fm-Moderator Christian Erll mit Anne Lütkes, der Vorsitzenden des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen“.
Redaktion: Fabian Hapich