Kirchenasyl ist für viele Flüchtlinge beides: die Rettung vor der drohenden Abschiebung, aber auch ein Gefängnis. Wer den Schutz der Kirche genießt, darf das Gelände nicht verlassen. Denn auf deutschem Boden besteht die Gefahr, dass der Staat die Aufgenommenen in Gewahrsam nimmt und abschiebt. Das Asyl in der Kirche steht in einer jahrhundertealten Tradition, rechtlich abgesichert ist es aber nicht. Der Staat kann jederzeit von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen, und die unter Kirchenasyl stehenden Flüchtlinge abschieben.
Die Kirche als Zufluchtsort
In Deutschland gibt es trotzdem immer mehr Fälle von Kirchenasyl. Mitte Juli zählte die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ 124 Gemeinden, in denen mindestens 217 Personen untergekommen sind.
Ein Grund dafür ist das Dublin-II-Abkommen. Diese Verordnung besagt, dass der Staat für das Asylverfahren zuständig ist, auf dessen Boden der Flüchtling die EU betreten hat. Aber die Realität sieht anders aus. Die Bedingungen für Flüchtlinge in Ungarn und Italien sind nicht die gleichen wie in Deutschland, auch wenn alles EU-Länder sind.
Alle Details zum Thema Kirchenasyl kennt Fanny Dethloff. Sie ist seit zehn Jahren Vorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“. Mit ihr haben wir über das Leben als Flüchtling in Kirchenasyl, über die rechtlichen Aspekte und die Beweggründe der Gemeinden gesprochen.