Sofortprogramme reichen nicht
Vergangenes Jahr hat die Abgasbelastung in 70 deutschen Städten gegen EU-Vorschriften verstoßen. Fahrverbote drohten und Grund dafür waren zu hohe Stickoxidwerte in der Luft. Daraufhin hat die Bundesregierung zum Diesel-Gipfel gerufen und ein „Sofortprogramm für saubere Luft“ beschlossen: klimaneutrale Busse und Softwareupdates für dreckige Diesel folgten, brachten aber kaum Besserung. Ähnlich erging es auch anderen EU-Mitgliedsstaaten. Nun hat die EU-Kommission die Geduld verloren und klagt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland, Frankreich, Ungarn, Italien, Rumänien und Großbritannien.
Die Automobilkonzerne haben das, was sie als Lobbyverbände gut ausgehandelt haben, weitgehend ausgeschöpft. Die Vorschriften waren einfach nicht scharf genug. – Marion Wichmann-Fiebig, Umweltbundesamt
Bereits im Dezember 2017 hat die EU-Kommission ein Verfahren wegen Vertragsverletzungen gegen Deutschland eingeleitet. Nun fordert Brüssel Klarstellungen: Die Bundesregierung muss Auskunft über die nationalen Untersuchungen zum Dieselskandal geben. Auch die rechtlichen Schritte gegen die Verursacher sollen auf den Tisch. Nach immer neuen Unregelmäßigkeiten bei den Abgaseinrichtungen vieler Dieselmodelle sollen die verklagten Mitgliegsstaaten Vorschläge zur Sanktionierung der Autohersteller ausarbeiten.
Seit Jahren überschreitet Deutschland Schadstoffgrenzwerte. Warum klagt die EU-Kommission ausgerechnet jetzt? Welche Strafen kann der Europäische Gerichtshof verhängen? Das fragt detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer Marion Wichmann-Fiebig. Sie beobachtet für das Umweltbundesamt die Luftqualität in Deutschland.