Eine afghanische Famile klagt gegen das Asylrecht der EU – das klingt wie David gegen Goliath und genau wie in der Geschichte hat die Familie jetzt auch gewonnen.
Zwei Anträge auf Asyl abgelehnt
Aber was ist zunächst geschehen? Bei der Familie handelt es sich um die Familie Tarakhel aus Afghanistan. Nachdem sie 15 Jahre in Iran gelebt hatten, ist die Familie über die Türkei nach Italien geflüchtet. Hier ist die Familie registriert und in die EURODAC-Datenbank eingetragen worden. Aus Italien ist die Familie nun weiter über Österreich in die Schweiz geflüchtet. Nachdem ihr Asylantrag in Österreich abgelehnt worden war, wollten sie in der Schweiz erneut einen Antrag auf Asyl stellen. Doch die Schweizer Behörden haben den Antrag ebenfalls abgelehnt und drohten die Familie nach Italien abzuschieben.
Abschiebung gängige Praxis
Diese Prozedur ist nach dem Dublin-Verfahren gängige Praxis. Demnach müssen Asylsuchende den Antrag in dem Land stellen, über das sie erstmals in die Europäische Union eingereist sind. Im Fall der Familie Tarakhel ist das Italien gewesen und dahin sollten sie auch wieder abgeschoben werden. Doch die Familie hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dagegen geklagt und Recht bekommen. Grund ist die Lage der Flüchtlinge in Italien, die einer Familie mit kleinen Kindern nicht zuzumuten ist.
Über die Dublin-Verordnung und den aktuellen Fall haben wir mit Dr. Hıdır Çelik gesprochen. Er ist Vorsitzender des Bonner Instituts für Migrationsforschung und interkulturelles Lernen.