Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland gesetzlich verboten. Nur unter bestimmten Bedinungen bleibt ein solcher Abbruch straffrei. Zum Beispiel, wenn die Schwangerschaft nicht über die 12. Woche fortgeschritten ist und die Schwangere sich vor dem Abbruch einer Beratung unterzieht. Doch, ob Frauen dann auch einen behandelnden Arzt finden, der ihnen hilft, ist damit längst noch nicht gesagt. Die meisten Ärzte wollen keine Angriffsfläche für Kritiker schaffen und scheuen sich davor, Abtreibungen zu praktizieren.
Weiterhin striktes Werbeverbot
Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist in Deutschland streng untersagt. Da es aber hitzige Diskussionen und viele Kritiker gibt, die gegen das Werbeverbot und für die Abschaffung des Paragrafen 219a sind, gibt es nun einen neuen Kompromiss der Großen Koalition. Der bringt allerdings kaum Änderungen.
Es ist eine Nullnummer, oder ein Mogelpaket, und zwar deshalb, weil der 219a bestehen bleibt, und wir auch in Zukunft nicht berechtigt sein sollen, darüber zu informieren, dass wir Schwangerschaftsabbrüche durchführen. – Gynäkologin Nora Szász
Stattdessen dürfen Frauenarztpraxen auf ihrer Website staatliche Einrichtungen nennen, an die schwangere Frauen sich wenden können. Dort können sie sich dann über einen Schwangerschaftsabbruch informieren.
Verbot von Informationen
Nora Szász ist selbst betroffen. Sie hat auf der Website ihrer Praxis die zwölf ambulanten Operationen aufgelistet, die sie durchführt. Darunter auch: Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös. Für die Staatsanwaltschaft war das bereits ein Verstoß gegen Paragraf 219a. Im August dieses Jahres standen Frau Szász und ihre Kollegin aus der Praxis vor Gericht.
Das ist eigentlich eine Zensur. Das sehen wir grundsätzlich überhaupt nicht ein und deshalb setzen wir uns auch zur Wehr. – Nora Szász
Über die Debatte rund um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche und die Paragrafen 218 & 219a spricht detektor.fm-Moderatorin Isabel Woop mit der Frauenärztin Nora Szász.
Redaktion: Helene Mardicke