„Clinton macht das Frau-sein zum Thema“
Direkt hinter der Bundeskanzlerin Angela Merkel landet Hillary Clinton auf Platz zwei der mächtigsten Frauen der Welt. Sie wird die erste Frau sein, die in den USA für die Demokraten um das Präsidentschaftsamt kämpft. Das betont sie auch im Wahlkampf. „Wir haben einen Meilenstein erreicht“, verkündet Clinton nach ihrem Sieg in New York. Zu ihrem „historischen Wahlkampf“ gratulierte ihr auch Noch-Präsident Barack Obama, seinerseits der erste schwarze Präsident der Vereinigten Staaten.
Während Clintons Kontrahent Bernie Sanders noch nicht aufgibt, hat bei den Republikanern Spitzenkandidat Donald Trump keine Gegner mehr. Der Milliardär zeigt sich bei seiner Rede betont staatsmännisch und gemäßigt. „Ich bevorzuge immer den Frieden“, floskelt er ungewohnt zurückhaltend.
Gaucks politisches Erbe
Auch in Deutschland rückt die nächste Wahl näher. 2017 wird der Bundestag neu gewählt. Joachim Gauck hat angekündigt, auf eine zweite Amtszeit zu verzichen. Um seine Nachfolge wird zwischen den Parteien gerungen. Dabei sind viele Namen im Gespräch: egal, ob Lammert, Hasselfeldt oder Steinmeier – alle Namen hätten auch etwas mit dem Machtkampf vor dem Bundestagswahlkampf zu tun.
Sieht so aus, als ob wir endlich Bundestagswahlkampf haben – die nächsten eineinviertel Jahre. – Christian Fahrenbach, Krautreporter
Das deutsche Sexualstrafrecht auf dem Prüfstand
Zwei brisante Gerichtsurteile haben den Tonfall der Debatte um ein schärferes Sexualstrafrecht in Deutschland geändert: In den USA hat ein junger Student der Elite-Universität Stanford eine vergleichsweise milde Strafe für eine Vergewaltigung bekommen.
Umstritten war der Appell seines Vaters an den Richter, „20 minutes of action“ könnten doch nicht die gesamte Zukunft des Jungen zerstören. Am Ende seiner Abschlusserklärung vor Gericht listet der 20-jährige Täter seine Bestzeiten im Schwimmen auf – und kommt wegen seinem großen Potential als Sportler mit einer Strafe von sechs Monaten davon.
Hierzulande sorgt der Fall von Gina-Lisa Lohfink, einst Kandidatin bei „Germany’s Next Topmodel“, für Gesprächsbedarf. Sie wehrt sich gegen das Gerichtsurteil für ihre Anzeige wegen Vergewaltigung. Anhand eines Videos hatte das Gericht entschieden, dass keine Vergewaltigung vorliege. Ihre Klage wurde nicht nur abgewiesen, mehr noch: Sie soll wegen falscher Verdächtigung 24.000 Euro Strafe zahlen.
Das schockierende in beiden Fällen: Wir sprechen mehr über die Täter als über die Opfer. – Christian Fahrenbach
Gemeinsam mit Krautreporter Christian Fahrenbach hat detektor.fm-Moderator Thibaud Schremser die Woche Revue passieren lassen.
Redaktion: Anna-Lena Stumpf