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Julia Klöckner sorgt derzeit auf Twitter für Aufregung. Foto: John Macdougall | AFP
Bild: John Macdougall | AFP

Kritik an Nestlé-Video von Julia Klöckner

Ministerin als Influencerin?

Ernährungsministerin Julia Klöckner erntet Kritik für ein Video mit dem deutschen Nestlé-Chef. Ihr wird vorgeworfen damit Werbung für den Großkonzern zu machen. Wie sieht das eigentlich rechtlich aus?

Video mit Nestlé-Chef

Ein Video, das Julia Klöckner auf Twitter gepostet hat, sorgt derzeit für Aufregung. Darin zeigt sich die Ernährungsministerin mit dem Deutschland-Chef von Nestlé, Marc-Aurel Boersch. Das Video ist Teil einer Kampagne des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung, das sich dafür einsetzt, Lebensmittel in Deutschland gesünder zu machen. Klöckner lobt Nestlé in dem Video ausdrücklich für dessen Anstrengungen, Zucker, Salz und Fett in seinen Produkten zu reduzieren.

Vorwurf der Schleichwerbung

Der Clip dauert nur knapp eine Minute, sorgt aber in den sozialen Medien für heftige Empörung. Kritiker werfen der Ernährungsministerin vor, mit dem Video Schleichwerbung für den Großkonzern Nestlé zu machen.

Thema ist in diesem Zusammenhang auch die Regelung, die hier beispielsweise für Influencer und YouTuber gilt. Diese müssen Werbung für Produkte und Unternehmen in ihren Clips nämlich explizit kennzeichnen. YouTuber Rezo postet dazu auf Twitter: „Fun Fact: Hätte ich exakt diesen Tweet mit genau so einem Video gepostet, hätte ich es als #Werbung kennzeichnen müssen.“

Dadurch, dass es ein Ministerium ist, hat es eine gewisse Autorität und einen Zugriff auf staatliche Ressourcen und deshalb sollte das Ministerium auch tunlichst davon absehen, einen werbenden Charakter in seinen Nachrichten zu verpacken. – Tim Hendrik Walter, klärt als „Herr Anwalt“ über allgemeine juristische Fragen auf

Kritik an Nestlé

Brisanz erhält das Video auch, weil das Unternehmen Nestlé in der Vergangenheit schon häufig für negative Schlagzeilen gesorgt hat. Etwa wird der Konzern dafür kritisiert, Wasser in Entwicklungsländern zu privatisieren oder zur Abholzung von Regenwäldern beizutragen.

Wie das Nestlé-Video von Julia Klöckner juristisch einzuordnen ist, darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Amelie Berboth mit Tim Hendrik Walter. Er ist Rechtsanwalt und erklärt als „Herr Anwalt“ auf YouTube juristische Sachverhalte.

Tim Hendrik Walter - denkt, dass man das Video wohl nicht so zweifelsfrei als Werbung einordnen kann.

denkt, dass man das Video wohl nicht so zweifelsfrei als Werbung einordnen kann.
Da war für die Ministerin meines Erachtens der Shitstorm schon vorprogrammiert.Tim Hendrik Walter
Kritik an Nestlé Video von Julia Klöckner 06:19

Redaktion: Yannic Köhler

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