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Die Verfassungsklage der Linksfraktion für mehr Oppositionsrechte ist in Karlsruhe gescheitert. Foto: Bundestag CC BY-SA 2.0 | Mohamed Yahya / flickr.com

Verfassungsgericht lehnt mehr Recht für Opposition im Bundestag ab

Die übermächtige GroKo?

Die Verfassungsklage der Linksfraktion ist vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Sie wollte mehr Kontrollrechte für die Opposition im Bundestag einklagen. Wie arbeitet die Mini-Opposition gegenüber der Großen Koalition nun weiter?

Groß ist sie nicht, die Opposition im Bundestag. Ihr gegenüber steht eine wirklich „Große Koalition“, beinahe schon übergroß: 504 der 631 Sitze gehören der Regierung. Die Opposition erreicht damit die 25-Prozent-Hürde nicht. Dabei ist die entscheidend für viele Werkzeuge der Opposition im Bundestag.

Wichtiges Kontrollinstrument der Opposition

Die Linkspartei wollte daher nun vor dem höchsten deutschen Gericht eine Erweiterung der Oppositionsrechte einklagen. Doch die Richter in Karlsruhe haben die Verfassungsklage abgewiesen, mit der Begründung: „Das Grundgesetz begründet weder explizit spezifische Oppositions(fraktions)rechte, noch lässt sich ein Gebot der Schaffung solcher Rechte aus dem Grundgesetz ableiten.“

Um beispielsweise ein beschlossenes Gesetz in Karlsruhe auf Verfassungswidrigkeit prüfen zu lassen, braucht es nämlich ein Viertel der Stimmen im Bundestag. Diese sogenannte Normenkontrollklage ist eines der wichtigsten Instrumente gegen die Regierungsparteien. Mit ihren 20 Prozent kann die Opposition diese Klage jedoch nicht allein anstoßen.

Im Grundgesetz steht nun mal, wir brauchen ein Quorum von 25 Prozent und 25 Prozent sind nun mal nicht auslegbar. – Petra Sitte von der Linksfraktion

Schon Anfang 2014 hatten die Grünen und die Linksfraktion deshalb Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht, um die Rechte der Opposition zu sichern und das nötige Quorum zu senken.

Verfassungsklage gegen „Recht zweiter Klasse“

Die Große Koalition war der kleinen Opposition damals entgegengekommen. Mit der Ergänzung „Besondere Anwendung von Minderheitsrechten in der 18. Wahlperiode“ hatte sie die Geschäftsordnung des Bundestages angepasst.

Damit liegt die Hürde für die Ausübung von Minderheitsrechten bei 120 Abgeordneten – allerdings nur für eine Legislaturperiode und mit einigen Ausnahmen. Die Opposition kritisiert, man sei mit jeder neuen Legislaturperiode wieder auf die Gutmütigkeit der Mehrheit angewiesen und habe zudem auf viele Beschlüsse trotz der Regelung keinen Einfluss.

Deswegen hatte die Linksfraktion die Verfassungsklage bemüht – die nun abgelehnt wurde. Zwar sei klar, dass die Opposition ein wichtiger und notwendiger Teil der Demokratie ist, allerdings könne man sich auch nicht einfach über Richtlinien der Verfassung hinwegsetzen. Stattdessen sollen die Grünen und Linken bei anderen Abgeordneten für ihre Anliegen werben.

Über die gescheiterte Klage der Opposition für mehr Kontrollrechte im Bundestag hat detektor.fm-Moderatorin Anna Corves mit Petra Sitte gesprochen. Sie ist Erste parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion im Deutschen Bundestag.

Bundesverfassungsgericht weist Klage der Linksfraktion ab 06:52

Redaktion: Ines Gerber

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