„Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der auf Schaffung und Erhaltung eines gerechten Zustandes gerichtet ist.“ Soweit die Definition des Begriffes. Doch was passiert wenn der Rechtsstaat unterwandert wird – von einer Institution, die ihn eigentlich bilden soll?
Die Bundesregierung fasste in der Vergangenheit wiederholt Beschlüsse am Parlament vorbei: der Euro-Rettungsschirm wurde genau so im Alleingang beschlossen wir die Aussetzung der Wehrpflicht oder die sofortige Löschung gewisser Internetseiten statt diese wie gesetzlich gedacht zu sperren. Auch der Beschluss kürzerer Laufzeiten der Atommeiler nach der Atomkatastrophe in Fukushima ist ein Beispiel dafür. Und heute nun wird die Diskussion um die Abstimmungsverfahren bei der Einführung einer Reform des Euro-Rettungsschirms befeuert: die Bundesregierung wollte das Parlament über ihre Linie „informieren“ – doch die Diskussion, ob der Bundestag bei dieser Entscheidung nicht einbezogen werden müsste, kocht.
Zwei Staatsrechtler schlagen nun Alarm: sie diagnostizieren in einem Essay in der FAZ einen „Schwund des Rechtsbewusstseins von Regierenden in diesem Land“. Es deute „manches darauf hin, dass die Bundesregierung dazu neigt, die Missachtung des gewählten Parlaments zur Methode zu machen.“ Auch oberste Gerichte ließen diese Neigung erkennen, so dass Bernd Rüthers und Clemens Höpfner folgern:
Die schleichende Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien hat zwei der drei Verfassungssäulen erfasst. Es geht nicht mehr um vereinzelte Ausrutscher und Fehlleistungen.
Wohin diese Tendenz in letzter Konsequenz führen könnte und ob diese Entwicklung gestoppt werden kann, haben wir Dr. Clemens Höpfner gefragt. Er lehrt Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln.
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