Klage gegen das Auswärtige Amt
Am 17. Juli 2014 ist das Passagierflugzeug MH17 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur und stürzt über der Ostukraine ab. 283 Passagiere und 15 Besatzungsmitglieder sterben bei dem Absturz.
Die Indizen weisen darauf hin, dass das Flugzeug vom russischen Militär oder zumindest mit seiner Hilfe abgeschossen worden ist. Der Abschlussbericht steht noch aus. Doch eine brisante Frage steht bereits im Raum: Hätte der Absturz von MH17 verhindert werden können?
Hätte der Abschuss von MH17 verhindert werden können?
Marcus Bensmann, Reporter für das Recherchebüro Correctiv, versuchte bereits vor Ort rund um den Flugzeugabsturz zu recherchieren, Fakten zu sammeln und Zeugen zu finden. Nun klagt er gemeinsam mit Correctiv gegen die Bundesregierung. Diese hätte mindestens ein paar Tage vor dem Abschuss von der Eskalation des Luftkampfes über der Ostukraine gewusst, die zivilen Fluggesellschaften seien aber nicht gewarnt worden. Ebenso hätten andere EU-Staaten dies versäumt.
Fluggesellschaften wurden nicht gewarnt
Bei einem Treffen von Spitzendiplomaten in Kiew wenige Tage vor dem Absturz, sei der deutsche Botschafter über die Lage informiert worden. Bensmann fordert mit seiner Klage nun Auskunft über die Geschehnisse rund um das Treffen. Er möchte wissen: „Was hat der deutsche Botschafter von diesem Treffen berichtet und warum wurden keine Konsequenzen im Auswärtigen Amt gezogen?“ Letztendlich hätte durch eine Warnung der zivilen Fluggesellschaften der Absturz verhindert werden können, so Bensmann:
Es ist völlig unvorstellbar, dass man zivile Luftfahrt über ein Kriegsgebiet schickt. – Marcus Bensmann
detektor.fm-Moderatorin Maj Schweigler hat mit Marcus Bensmann gesprochen.
Redaktion: Theresa Eisele