Großstädte wie Berlin und Hamburg boomen. Das schlägt sich auch im Wohnungsmarkt nieder. Nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums kam es zu enormen Preissprüngen von bis zu 30 Prozent bei Neuvermietungen. Gegen dieses Ausmaß hatte die Bundesregierung schon vor zwei Jahren etwas unternommen. Es wurde die sogenannte Kappungsgrenze eingeführt, die Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent senkte. Problematisch daran war, dass dies nur für bestehende Mietverhältnisse galt. Der Vertragsschluss für Wiedervermietungen war davon aber ausgeschlossen.
Die Neuerung der Mietpreisbremse versprach viel Gutes. Menschen mit geringem Einkommen soll damit zu bezahlbaren Wohnungen verholfen werden. Bei Neuvermietung darf der Mietpreis nur noch um zehn Prozent über dem ortsüblichen Mietpreisspiegel liegen.
Kritik an der Mietpreisbremse
DerImmoblienverband (IVD) warnt davor, dass Mietpreise in bestimmten Lagen künftig steigen statt sinken. In vielen Randbezirken liegen die Mieten noch deutlich unter der oberen Grenze des Mietspiegels. Aus den Erfahrungen des IVD geht hervor, dass viele Vermieter nun die Miete bis zum gesetzlich erlaubten Maximum erhöhen. Gründe dafür sind unter anderem auch das Bestellergesetz für Immobilienmakler. „Wer bestellt, der bezahlt“ heißt das neue Prinzip – seitdem zahlen Vermieter häufig drauf und wollen sich so ihr Geld zurückholen.
Außerhalb der Szenekieze kann die Mietpreisbremse zum Gaspedal werden. – Dirk Wohltorf vom Berliner Immobilienverband.
Gegenstimmen vom Berliner Mieterverein
Der Berliner Mieterverein BMV betitelt die Bewertung der IVD als schlichtweg falsch. Dass bisher niedrige Mietpreise an die Mietpreisbremse angepasst werden, würde nicht stimmen. Der Mieterverein vermutet hinter den Aussagen eine Diskreditierung der Mietpreisbremse von Seiten der Makler. Haben sie damit recht?
Über das neue Gesetz der Mietpreisbremse und seine Folgen hat detektor.fm Moderatorin Teresa Nehm mit Dirk Wolhtorf vom Immobilienverband IVD gesprochen.
Redaktion: Nasti Neher