Der deutsche Wohnungsmarkt
Das Angebot ist knapp, die Nachfrage ist hoch. Und damit wird Wohnen in Deutschland immer teurer. In den letzten Jahren sind die Mieten gerade in deutschen Großstädten stark gestiegen. Für viele Menschen wird dadurch ein Umzug unausweichlich – in kleinere Wohnungen oder raus aus der Stadt. Aus diesem Grund hatte die ehemalige Bundesregierung 2015 die Mietpreisbremse eingeführt. Gebracht hat das wenig, weswegen der Bundestag das Mietrecht noch einmal reformiert hat.
Verschärftes Mietrecht, gestärkte Mieterposition
Zum einen können Vermieter nur noch acht Prozent ihrer Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen. Und insgesamt darf die Miete nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter erhöht werden. Außerdem stärkt die Auskunftspflicht die Position der Mieter. Diese sieht vor, dass der Vermieter Neumieter über die Miethöhe der vorherigen Bewohner informieren muss.
Ich denke, es wird sich nicht viel ändern, weil an den Regelungen zur Mietpreisbremse sind allenfalls kosmetische Veränderungen vorgenommen worden. Positiv ist dagegen zu werten, dass der Umfang der Mieterhöhung nach einer Modernisierung, die der Vermieter verlangen kann, begrenzt wird. – Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Mieterbundes
Allerdings müssen auch die Mieter dafür sorgen, dass Vermieter zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie sich nicht an diese Bestimmungen halten.
Aber natürlich erwartet niemand, dass Mieter, wenn sie auf Wohnungssuche sind und in einer Schlange mit 50 anderen Wohnungsinteressenten stehen, ihrem Vermieter sagen: ‚Wie ist das mit der Mietpreisbremse. Hältst du dich an die Gesetze?‘ – Ulrich Ropertz
Der Bundestag hat das Mietrecht verschärft. Was bringen die Neuregelungen? Und wie können sich Mieter engagieren? Darüber hat der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbunds Ulrich Ropertz mit detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt gesprochen.