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Bild: Amani A | shutterstock.com

Mission Energiewende | Ökozid

Sollte Mord an der Umwelt bestraft werden?

Wer einen anderen Menschen tötet, muss ins Gefängnis. Wer die Umwelt tötet nicht. Die Rodung des Regenwaldes, die Überfischung der Meere, die Kohle- und Gasgewinnung: Seit Jahrzehnten wird Ökozid begangen, ohne Konsequenzen für die Verantwortlichen. Sollte sich das änden?

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Menschen töten die Umwelt

Die Menschheit vergeht sich an der Umwelt: Wälder werden gerodet, Meere leer gefischt und Plastik in der Natur entsorgt. Die Tötung von Umwelt und Natur hat in den letzten Jahrzehnten rasant zugenommen. Die Konsequenzen sind schon jetzt spürbar: Viren wie das SARS-Covid-19 Virus können leichter von Tiere auf Menschen übersprigen, Menschen verlieren ihre Heimat, übersäuerte Böden führen zu Ernteverlusten. Diese Vergehen an der Umwelt werden auch Ökozid genannt, also Mord an der Umwelt. Ökozid wird trotz der verheerenden Konsequenzen, wird Ökozid nicht bestraft. Aktivisten und Aktivistinnen wollen das ändern.

Wenn man zivilrechtliche Maßnahmen ändert, ändern sich finanzielle Erwägungen. Wenn man das Strafrecht ändert, ändern sich Verhaltensweisen.

Jojo Mehta | Mitgründerin „stopecocide“

Jojo Mehta | Mitgründerin "stopecocide"Foto: Ruth Davey

Ökozid bestrafen?

Völkermord und Kriegsverbrechen: Das Römische Statut stellt die schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe. Aktivisten und Aktististinnen fordern, den Tatbestand des Ökozids in das Römische Statut aufzunehmen. So sollen Umwelt, Natur und menschliche Lebensräume geschützt werden. Sogenannte Umweltmörder und -mörderinnen sollen sich vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verantworten müssen.

Ob das internationale Strafrecht ein wichtiges Wekzeug im Kampf gegen die Umweltzerszörung ist, oder ob andere Maßnhamen wirksamer und angebrachter wären, ist umstritten.

Das Problem scheint mir zu sein, dass dieser Straftatbestand nicht richtig mit den anderen Straftaten des Römischen Statuts zusammen passt.

Prof. Dr. Alexander Proelß | Universität Hamburg

Prof. Dr. Alexander Proelß | Universität HamburgFoto: Universität Hamburg

Der Ökozid muss ins Römische Statut aufgenommen werden. Das fordert Jojo Mehta. Sie ist Mitgründerin der „stopecocide“ Kampagne und erklärt detektor.fm-Redakteurin Marita Fischer, warum das internationel Strafrecht ein effektives Mittel für den Umweltschutz ist. Alexander Proelß hat den Lehrstuhl für internationales Seerecht und Umweltrecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Universität Hamburg inne und ist skeptisch, ob der Ökozid in das Römische Statut passt. Von den Gesprächen erzählt sie detektor.fm-Moderatorin Sophie Rauch in der neuen Folge von Mission Energiewende.

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