Eine für alle
Wer seine Rechte als Verbraucher verletzt sieht, kann klagen. Doch Prozesse kosten viel Geld. Und um es als Einzelner mit großen Unternehmen aufnehmen zu können, braucht es oft einen langen Atem. Nun hat die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, das sogenannte Musterfeststellungsklagen (MFK) erlaubt.
Der Vorteil liegt auf der Hand, argumentieren Befürworter. Denn eine Musterklage vereint alle Beschwerden. Es ist sozusagen eine Klage stellvertretend für alle Betroffenen. Hohe Prozesskosten muss der Einzelne dabei nicht fürchten. Das Recht zur Klage wird allerdings nicht allen zugesprochen. Nur bestimmte Verbaucherverbände dürfen vor Gericht ziehen und für Schadensersatz und Co streiten.
Das Besondere bei der Musterfeststellungsklage ist, dass nur bestimmte Verbraucherverbände klagen dürfen. Die Verbraucher nehmen dann an den Wirkungen dieses Prozesses Teil. Das heißt, ihre Ansprüche können nicht verjähren, während das Musterverfahren läuft. Und am Ende gilt auch das Urteil für sie. – Roland Stuhr, Rechtsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband
Musterfeststellungsklage eine „Lex VW“?
Die Bundesregierung hatte es eilig, die Musterklage auf den Weg zu bringen. Ein Grund dafür wird auch der Abgasskandal um VW sein. Denn die Schadensersatzansprüche der Käufer verjähren Ende dieses Jahres.
Und so ist es kein Zufall, dass Union und SPD in den vergangenen Wochen aufs Gaspedal gedrückt haben. Allerdings wäre es zu kurz gegriffen, die Musterfeststellungsklage nur als VW-Gesetz zu bezeichnen. Denn ab 1. November können sich geschädigte Verbraucher auch mit anderen Beschwerden zusammenfinden. Sei es bei Themen wie Datenschutz bei Facebook, Pestizide in Lebensmitteln oder unfaire Bankkonditionen.
Wie soll die Musterfeststellungsklage funktionieren? Und was bedeutet das neue Gesetz für Verbraucher? Das klärt detektor.fm-Moderatorin Eva Morlang mit Roland Stuhr. Er ist Rechtsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Redaktion: Patrick Ehrenberg