Laut Artikel 5 des NATO-Vertrages tritt der Bündnisfall ein, sobald ein Mitgliedsstaat angegriffen wird. Das heißt: Sollte Russland die 2004 dem transatlantischen Militärbündnis beigetretenen Staaten Lettland, Estland oder Litauen angreifen, muss die NATO eingreifen. Was sich zunächst unrealistisch anhört, wird derzeit ernsthaft von Bundesregierung und NATO diskutiert.
Eine zu schwache NATO?
Fürchten sich die östlichen Mitgliedsstaaten tatsächlich vor einem Einfall Russlands? Oder hat die NATO eventuell auch eigene Interessen, auf militärische Defizite hinzuweisen – hat sie doch als Militärbündnis naturgemäß auch ein Interesse an großen Militärausgaben
Und so könnte hinter den aktuellen Meldungen auch das Bemühen stehen, die Mitgliedsstaaten zu höheren Militärausgaben zu bewegen. Darüber haben wir mit Thomas Wiegold gesprochen, der das Bundeswehr-Watchblog „Augen-Geradeaus“ betreibt.