Ein NPD-Politiker ist wegen eines volksverhetzenden Tattoos zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Neonazi hatte sich den Spruch „Jedem das Seine“ mit der Silhouette des KZ Auschwitz auf den Rücken tätowiert und in einem Schwimmbad zur Schau gestellt.
Das Landgericht Neuruppin hat nun Handlungsbedarf gesehen. Aus Sicht des Gerichts sei „eine staatliche Reaktion zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten“, wie der Vorsitzende Richter Jörn Kalbow betont. Eine Bewährungsstrafe hätte als ein „Zurückweichen des Staates vor dem Rechtsradikalismus“ empfunden werden können, fügte er in der Urteilsbegründung hinzu.
Der Spruch „Jedem das Seine“ steht an der Pforte des Konzentrationslagers Buchenwald. Schätzungsweise 56.000 Menschen wurden dort während der Zeit des Nationalsozialismus ermordet. Ein Besucher des Spaßbads Oranienburg hatte den Angeklagten und sein Tattoo bei einem Schwimmbadbesuch bemerkt. Dort fotografierte er es und lud es auf Facebook hoch. Die Staatsanwaltschaft erhob kurz darauf Anklage.
Neonazi schon mehrfach vorbestraft
Volksverhetzung ist es nur, wenn es öffentlich ist. Der Neonazi hat hier seinen Rücken als Flugblatt benutzt. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Viele Rechtsextreme nutzen Tattoos und Symbole, um sich gegenseitig zu erkennen und ihre Gesinnung zur Schau zu stellen. Da viele rechtsextreme Symbole verboten worden sind, werden oft alternative Symbole verwendet, wie die Zahl „88“ oder die Lebensrune. Als Volksverhetzung wiederum werden Aussagen bewertet, die zum Hass oder zur Gewalt gegen eine bestimmte Gruppe aufrufen, die die Menschenwürde herabwürdigen und dazu geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören.
Klassischer Fall der Volksverhetzung
Der NPD-Politiker hat sich wegen der Haftstrafe überrascht gezeigt, anscheinend hat er damit nicht gerechnet. Der verurteilte Neonazi wurde bereits wegen Körperverletzung, Amtsanmaßung und Fahrens ohne Führerschein zu mehreren Geldstrafen verurteilt. Derzeit sitzt er im Kreistag Barnim und ist Gemeindevertreter in Panketal. Sein Verteidiger kündigte nach dem Urteil an, vor dem Oberlandesgericht in Revision zu gehen.
Inwiefern das Tattoo tatsächlich den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt und ob man es nachträglich entfernen müsste, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Astrid Wulf mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.