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Schon 2007 regte sich Widerstand gegen die Datenspeicherung auf Vorrat: Hier beispielsweise auf der Demo „Freiheit statt Angst“ in Berlin. Foto:Demo-Vorratsdatenspeicherung-061 CC BY-SA 2.0 | John-Paul Bader|Flickr

Vorratsdatenspeicherung: der Gesetzentwurf ist da

Das große Datensammeln

Der neue Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ist da. Er soll schon in zwei Wochen durchs Kabinett. Tritt das Gesetz in Kraft, wird künftig gespeichert, wer wann mit wem telefoniert – und nebenbei die Pressefreiheit untergraben.

Die Bundesregierung hat’s eilig: erst im April stellte Justizminister Heiko Maas (SPD) die Leitlinien für eine neue Vorratsdatenspeicherung vor, nun steht schon der Gesetzentwurf – und der soll wiederum schon am 27. Mai, noch vor der Sommerpause, beschlossen werden. Änderungen sind bis dahin: eher unwahrscheinlich.

Zweiter Anlauf für die Vorratsdatenspeicherung

In der Vergangenheit hatten zwei Urteile die ursprünglichen Pläne für die Datenspeicherung gekippt: 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Speicherung auf Vorrat für verfassungswidrig, im April 2014 urteilte der Europäische Gerichtshof gegen die zugehörige EU-Richtlinie.

Gehen die 55 Seiten des Neuentwurfs so, wie sie sind, durchs Kabinett, speichern Telekommunikationsunternehmen künftig die Telefon- und Internetdaten der gesamten Bevölkerung auf Vorrat. Bis zu zehn Wochen kann dann beispielsweise abgefragt werden, wer wann mit wem telefoniert hat.

Es geht hier um einen massiven Eingriff in unsere Grundrechte und der Bundesregierung ist das auch bewusst. – Markus Beckedahl

Was zur Terrorismusbekämpfung gedacht ist, werten Bürgerrechtler als Untergrabung der Unschuldsvermutung und unnötige Aufweichung der Privatsphäre. Und weil man das weiß, versucht die Koalition nun, das Gesetz entsprechend schnell durchzuwinken, fürchtet Markus Beckedahl von netzpolitik.org.

Neuer (schwammiger) Straftatbestand: Datenhehlerei

Doch es gibt noch ein anderes Problem: ein neu vorgeschlagener Strafstatbestand. „Datenhehlerei“ soll der heißen – und er ist mindestens „unpräzise“ formuliert, schreibt der Jurist Ulf Buermeyer für netzpolitik.org: „brandgefährlich für investigativ arbeitende JournalistInnen“ findet Buermeyer das.

Dieser neue Straftatbestand jedenfalls soll den illegalen Handel mit Daten unter Strafe stellen. Er könnte aber auch so ausgelegt werden, dass Whistleblower und die investigativen Reporter, an die sie sich für ihre Enthüllungen wenden, kriminalisiert werden. Bereits das Risiko solcher  Ermittlungsmaßnahmen beeinträchtige die Arbeit von Journalisten und damit die Pressefreiheit massiv, so die Warnungen.

detektor.fm-Moderatorin Teresa Nehm hat mit dem Gründer von netzpolitik.org, Markus Beckedahl, über die Kritik am Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung gesprochen.

Markus Beckedahl - ist netzpolitischer Aktivist und Blogger.

ist netzpolitischer Aktivist und Blogger.
Es sieht danach aus, dass auch unsere Geheimdienste, wie der Bundesnachrichtendienst, Zugriff auf diese ganzen Vorratsdaten haben werden. Da kann man davon ausgehen, dass NSA und Co. diese Daten dann auch in ihren Datenbanken finden werden.Markus Beckedahl
Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung_Web 05:38

Redaktion: Theresa Eisele

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