Pressefreiheit eingeschränkt
Der deutsche Gesetzesentwurf gegen Industriespionage orientiert sich an einer EU-Richtlinie von 2016. Diese Richtlinie soll Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen stärker schützen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie umzusetzen. Wie sie das konkret gestalten, steht ihnen frei.
Das Bundesjustizministerium unter Katarina Barley (SPD) hat bereits im letzten Jahr eine deutsche Version dieser Richtlinie veröffentlicht. Doch zwischen der europäischen Vorlage und dem deutschen Gesetzesvorschlag gibt es einen entscheidenden Unterschied. Der Entwurf von Barley sieht keine Ausnahmeregelung für Journalisten und Whistleblower vor. Bei dem deutschen Entwurf ist nicht klar, was wichtiger ist: Pressefreiheit oder Betriebsgeheimnisse.
Das Gesetz für Deutschland wurde ganz lange im Stillen entworfen und was in der Zwischenzeit passiert ist, das lässt sich leider nur ganz schwer rekonstruieren. – Jonathan Sachse, Reporter bei der Rechercheplattform correctiv.org
Zu spät und undurchsichtig
Überdies hätte das neue Gesetz bereits im Juni 2018 in Kraft treten sollen. Doch erst mit dem Leak des Entwurfs im April 2018 durch netzpolitik.org begann ein öffentlicher Diskurs. Parteiübergreifend hagelte es Kritik an der deutschen Version. Auch die Medienlandschaft formulierte eindeutig ihre Ablehnung des jetzigen Gesetzes. Immerhin war die Aufdeckung der PanamaPapers und CumEx-Geschäfte nur durch Investigativjournalismus möglich.
Mitte März will der Bundestag über das Gesetz abstimmen. Bislang streiten sich die Beteiligten noch immer über die Ausnahmeregel. Katarina Barley glänzt in der Debatte hingegen mit Abwesenheit.
Über den Gesetzesentwurf zur Industriespionage spricht detektor.fm-Moderator Christian Erll mit correctiv.org-Reporter Jonathan Sachse.
Redaktion: Johannes Rau