Lösung im Streit um das Urheberrecht
Die Texte aus der Vorlesung auch online zur Verfügung stellen, in dieser Sache waren sich Hochschulen und Verwertungsgesellschaften in der Vergangenheit oft uneinig. Denn die Vergütung der Urheber war unklar und die Vorgehensweise gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Seit dem 1. März soll ein neue Regelung Klarheit bringen: das „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“.
Das soll Studierenden erleichtern, geschützte Dokumente online zu verbreiten. Danach dürfen Dozenten 15 Prozent eines Werkes online zur Verfügung stellen, ohne die Verlage vorher um Erlaubnis zu bitten. Dafür zahlen die Hochschulen eine pauschale Gebühr an die Verwertungsgesellschaften.
Es ist vor allen Dingen ein sehr großer Vorteil für Studierende, die vielleicht nicht jeden Tag zur Uni kommen. Denn wir haben sehr viele Pendler an der Universität und man braucht es eben nicht alles vor Ort zu machen. – Oliver Hinte, Sprecher des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“
Ein Gesetz auf Zeit
Das Gesetz gilt vorerst für fünf Jahre. Bereits in vier Jahren will der Bundestag erste Schlüsse ziehen. Dann muss über die Regelung neu verhandelt werden.
Es gibt eine ganz wichtige Norm, die nicht mit aufgenommen wurde: das sogenannte ‚E-Landing‘. Das heißt, dass E-Books […] Bibliotheken zur Lizenzierung angeboten werden müssen. – Oliver Hinte
Was das neue „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ für Studierende und Verlage bedeutet, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Astrid Wulf mit Oliver Hinte gesprochen. Er ist Sprecher des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“.
Redaktion: Kaspar Weist