Schon das zweite NPD-Verbotsverfahren
Soll die NPD wegen ihrer extrem rechten, rassistischen und demokratiefeindlichen Ideologie verboten werden? Eine Frage, die nicht zum ersten Mal diskutiert wird. Doch jetzt hat das Bundesverfassungsgericht der Debatte zumindest vorläufig ein Ende gesetzt. Die Partei darf weiterhin existieren, ein Verbot haben die Richter in Karlsruhe abgelehnt.
Es ist das zweite Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei. 2003 wurde bereits eine entsprechende Klage eingereicht. Doch das Verfahren scheiterte damals, weil V-Leute des Verfassungsschutzes in die NPD eingeschleust worden waren.
Die neue Klage
Das neue Verfahren für ein Verbot der NPD ist im Dezember 2012 vom Bundesrat beschlossen worden. Ein Jahr später lag die Klage dann beim Verfassungsgericht. Im Vorfeld der Entscheidung ist viel spekuliert worden, ob es zu einem Verbot der extrem rechten Partei kommen würde. Denn die sinkende Anzahl der Mitglieder und der Umstand, dass die Partei seit Herbst 2016 in keinem Landtag mehr vertreten ist, zeugt nach Ansicht vieler Beobachter von ihrer politischen Bedeutungslosigkeit.
Auf die politische Bedeutungslosigkeit stützt sich auch das abschließende Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Denn mit ihrer geringen parlamentarischen Stärke könne die NPD ihre verfassungsfeindlichen Ziele nicht erreichen und den deutschen Staat und die Demokratie nicht gefährden oder zerstören, so die Richter. Doch sie betonen auch, dass das politische Konzept, das hinter der NPD steht, die Menschenwürde missachtet und mit dem Demokratieprinzip unvereinbar ist.
Quo vadis, NPD?
Wird das Urteil aus Karlsruhe zu einem Aufschwung der Nationaldemokraten führen? Und was hat dieses Urteil für die rechte Szene in Deutschland und ihre künftige Entwicklung zu bedeuten? Vor allem stellt sich diese Frage für die AfD, die in den letzten Jahren immer mehr an Popularität und Wählern gewonnen hat.
Das Gericht hat es sich ein Stück zu leicht gemacht, wenn es sagt, das sei alles ohne Einfluss. Die NPD hat die Argumente bereitgelegt und die rassistische Mobilisierung gegen Flüchtlinge angeheizt und daran hat sich die AfD angeschlossen. – Hajo Funke, Extremismusforscher
Über die Folgen des Urteils hat detektor.fm-Moderatorin Carina Fron mit dem Politikwissenschaflter und Extremismusforscher Hajo Funke gesprochen.
Redaktion: Lia Rogge