Im Dezember 2012 hat sich der Bundesrat mit großer Mehrheit dafür entschlossen, ein erneutes Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Die NPD soll vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuft und in der Folge als Partei verboten werden. Damals lieferten Zusammenhänge zwischen der Partei und dem NSU neue Argumente für einen erneuten Verbotsantrag. Nun, drei Jahre später, hat der Antrag das Vorverfahren überstanden – das Bundesverfassungsgericht hat heute verkündet, dass das Hauptverfahren eröffnet werden soll. Im März kommt es zu ersten mündlichen Verhandlungen.
Aus den Fehlern gelernt?
Damit ist das Verfahren schonmal einen bedeutenden Schritt weiter, als beim ersten Anlauf. 2003 stellte das Bundesverfassungsgericht das Verfahren aufgrund von Fehlern ein. Damals sahen die Richter eine „fehlende Staatsferne„, denn selbst die Führungsebene der Partei war mit staatlich bezahlten V-Männern infiltriert.
Ein mögliches NPD-Parteiverbot ist immer wieder Thema reger Diskussionen. Das zeigte sich auch heute in den sozialen Medien: die Ankündigung des Bundesverfassungsgericht wurde schnell zum Top-Thema.
Politische Top-Themen 07.12. 18 Uhr https://t.co/tzkdKYyYPb 1. #npdverbot 2. #npd-verbotsverfahren 3. #bverfg pic.twitter.com/EjEvBtLrOO
— politwi (@politwi) 7. Dezember 2015
Seine Einschätzung des heutigen Ereignisses und des weiteren Verlaufs des Verbotsverfahrens erläutert Heribert Prantl aus der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Constanze Müller.
Redaktion: Markus Vorreyer