Vor drei Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht das deutsche Zweistimmenwahlrecht für verfassungswidrig, weil es zu einem „negativen Stimmgewicht“ führen könne. Einen Tag vor Ablauf der Frist haben Union und FDP gestern einen Gesetzentwurf zur Reformierung des Wahlrechts im Parlament vorgestellt. In der Opposition rief der Entwurf lautstarken Protest hervor. Die Grünen kündigten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an und auch die SPD erwägt diesen Schritt.
Fristgerecht wird der Bundestag keine Wahlreform mehr verabschieden. Aber was passiert im Fall einer Wahl ohne gültiges Wahlrecht?
Das wäre in der Tat eine Katastrophe, denn die Verfassungswidrigkeit betrifft eine zentrale Vorschrift des Wahlgesetzes – nämlich die Verteilung der Sitze unter den Landeslisten. Diese Vorschrift darf nach dem 30. Juni nicht mehr angewendet werden. Sie hätten dann Wahlen, bei denen keine Sitzverteilung erfolgen kann und das würde zur Unwirksamkeit der Wahl führen
sagt der Rechtsexperte Dr. Sebastian Roßner. Er rechnet jedoch damit, dass rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl eine Reform verabschiedet wird.
Sebastian Roßner fragten wir, warum es dem Bundestag in drei Jahren nicht gelungen ist, gemeinsam ein Gesetz zu verabschieden und wie eine faire Wahlrechtsreform aussehen könnte.
Roßner ist Jurist an der Universität Düsseldorf und beschäftigt sich insbesondere mit dem Verfassungs- und Parteienrecht.
Auch der schwarz-gelbe Vorschlag kann ein negatives Stimmgewicht nicht absolut ausschließen.