Pflegekosten sind ungleich verteilt
Die Betreuung von Pflegebedürftigen kostet Geld. Entweder bezahlt man Fachkräfte oder man macht es selbst. Irgendwann stellt sich die meisten die Frage: Wer kümmert sich um unsere Eltern oder Großeltern? Wenn alte Menschen zum Beispiel in ein Pflegeheim gehen, müssen sie dort einen Eigenanteil bezahlen. Wie hoch der ist, das hat die Linksfraktion die Bundesregierung gefragt. Die Antwort des Bundesgesundheitsministerium zeigt: Es gibt große regionale Unterschiede.
Während der Eigenanteil in Thüringen durchschnittlich 225 Euro pro Monat beträgt, müssen Heimbewohner im Saarland knapp 870 zahlen. Der Bundesdurchschnitt liegt bei rund 581 Euro monatlich.
„Die Kosten in einem Heim setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Das sind in der Regel: die Unterkunft, Verpflegung, die reinen Pflegeleistungen, Ausbildungsumlagen und Investitionen.“ – Ulrike Kempchen, Leiterin der Rechtsabteilung bei der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen
Unterschied in Ost und West
Hierin werden auch die regionalen Unterschiede deutlich. Pflegekosten beispielsweise machen mit 70 bis 80 Prozent den Großteil der Gesamtkosten einer Heimunterbringung aus. Dabei ist die Bezahlung der Fachkräfte entscheidend. Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, sind Löhne im Osten deutlich niedriger als im Westen. Miet- und Pachtkosten sowie unterschiedliche Heimausstattung und Zusatzleistungen können sich auch im Preis widerspiegeln, wie das Bundesgesundheitsministerium detektor.fm auf Nachfrage mitgeteilt hat. Die Qualität der Pflege kann jedoch nicht an den Kosten festgemacht werden.
Den regionalen Unterschieden kann der Zuschuss der Pflegekasse etwas entgegenwirken. Er ist bundeseinheitlich festgelegt. Menschen, die in preiswerteren Regionen leben hätten hier sogar Vorteile gegenüber jenen in Gebieten, wo die Versorgung teuer ist, meint Kempchen.
Mehr Gerechtigkeit nach Gesetzesänderung
Der Eigenanteil ist seit Januar diesen Jahres einrichtungseinheitlich geregelt. Alle Pflegebedürftigen der Pflegestufen zwei bis fünf in einer Einrichtung zahlen demnach gleich viel. Zuvor stieg der Eigenanteil mit dem Pflegegrad.
Über die regionalen Unterschiede und deren Auswirkungen hat detektor.fm-Moderatorin Isabel Woop mit Ulrike Kempchen von der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen gesprochen.
[Korrektur zum Audio: Den niedrigsten Eigenanteil zahlt man bundesweit im Durchschnitt nicht in Schleswig-Holstein, sondern in Thüringen. Wir bitten dies zu entschuldigen.]
Redaktion: Ferdinand Moeck