In Deutschland gibt es immer mehr Freiberufler, aber die kümmern sich nicht ausreichend um ihre Altersvorsorge. Das will Arbeitsministerin Ursula von der Leyen jetzt ändern: Ab 2013 sollen Selbstständige Geld für die Rente anlegen – wer das nicht freiwillig tut, soll gezwungen werden.
Bis jetzt sind nicht alle Selbstständigen verpflichtet, sich abzusichern. Laut dem Bundesarbeitsministerium „birgt das die Gefahr eines erhöhten Armutsrisikos von Selbständigen im Alter, sofern diese nicht rechtzeitig und ausreichend Vorsorge betreiben.“
Für Ärzte, Rechtsanwälte, und Architekten, die in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind, gelten diese neuen Regeln nicht. Auch Mitglieder der Künstlersozialkasse sind von der neuen Vorsorgepflicht ausgenommen.
Aber wie sieht es mit Selbstständigen und Freiberuflern aus, die durch ihren Verdienst gerade mal ihren Lebensunterhalt finanzieren können?
Über die neuen Gesetzespläne der Arbeitsministerin von der Leyen haben wir mit Rolf Koschorrek gesprochen. Er ist Abgeordneter der CDU und Präsident des Bundesverbands der Freien Berufe.