Polizeiaufgabengesetz – Ermitteln auf Verdacht
Mehr Sicherheit, mehr Datenschutz, mehr Bürgerrechte: Die CSU kann nichts Schlechtes am neuen Polizeiaufgabengesetz finden. Es gibt aber auch durchaus Kritik an dem neuen Gesetz. Das Paket gibt der Polizei freie Hand für weitreichende Präventivmaßnahmen und Überwachung. Dabei stößt Kritikern das Prinzip der „drohenden Gefahr“ besonders auf.
Danach können Ermittler künftig auch ohne konkreten Verdacht Überwachungsmaßnahmen durchführen und mit vorbeugender Haft reagieren. Nach drei Monaten ist dann eine Verlängerung per Richterbeschluss möglich. Bisher war dies nur zur Terrorabwehr erlaubt. Außerdem dürfen Identitäten künftig durch „erweiterte DNA-Analysen“ ermittelt werden. Wie ein Fahndungsbild zeigen sie Herkunft, Haar- und Augenfarbe.
Tatsächlich reicht das, was wir an Polizeirecht haben, mehr als genug aus, um Kriminalität und Gefahren abzuwehren und das hat auch die neueste Kriminalitätsstatistik gezeigt. – Dr. Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter Schleswig-Holsteins
Aber es gibt tatsächlich auch einen Aspekt beim Thema Datenschutz, der tatsächlich Verbesserungen mit sich bringt. Demnach soll eine unabhängige Stelle Informationen aus Onlineüberwachungen künftig prüfen. Betreffen diese die Privatsphäre, dürfen sie vor Gericht nicht verwendet werden.
CSU: Opposition Hand in Hand mit Extremisten
Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat „Lügenpropaganda“ tausende Menschen zu Großdemonstrationen in ganz Bayern gegen das Polizeiaufgabengesetz getrieben. Außerdem warf er der Opposition vor, sich mit Extremisten gemein zu machen. Ist die Kritik an den neuen Befugnissen haltlose Stimmungsmache oder doch berechtigt? Das werden wohl Verfassungsgerichte beurteilen. Die Landtagsfraktionen der Grünen und SPD haben Klagen angekündigt.
Steckt die Polizei künftig die Grenzen der Privatsphäre ab? Steht und fällt die Sicherheit der Bayern mit dem Polizeiaufgabengesetz oder dient es der Profilierung im Landtagswahlkampf? Darüber spricht detektor.fm-Moderator Lars-Hendrik Setz mit dem ehemaligen Datenschutzbeauftragten Schleswig-Holsteins Dr. Thilo Weichert.