Polizeiverhöre transparenter machen
Bei einer Vernehmung im Polizeirevier gibt es klare Regeln. Der Beschuldigte darf nicht bedroht oder getäuscht werden. Auch Hypnose ist gesetzlich untersagt. Trotzdem stehen Polizeiverhöre in Deutschland in der Kritik des Anti-Folter-Komitees des Europarats. Ablauf und Aussagen des Gesprächs werden nämlich oft nur schriftlich festgehalten. Tonaufnahmen gibt es keine.
Anders läuft das im Vereinigten Königreich oder den Niederlanden. Dort ist es üblich, zu den Protokollen auch Tonaufnahmen anzufertigen. Und diese Praxis hat nun auch das Anti-Folter-Komitee als europaweite Maßnahme vorgeschlagen.
Es gibt Empfehlungen der Europäischen Komission, die wir bis 2020 umsetzen. Und zwar nicht nur, was die Tonband-Vernehmung angeht, sondern auch die audio-visuelle. – Dirk Peglow vom Bund Deutscher Kriminalbeamter
Vorteile für alle Parteien
Mit Tonprotokollen lässt sich das Verhör besser nachvollziehen. Denn so gibt es einen Beweis, ob Polizisten die Beschuldigten über ihre Rechte aufgeklärt haben. Auch die gemachten Aussagen sind so für den Verteidiger einsichtig.
Alle Kolleginnen und Kollegen legen ihr berufliches Arbeiten drauf aus, dass das Verfahren, das man zu führen hat, sowohl be- als auch entlastend geführt wird. So, dass man das Verfahren erfolgreich abschließt. – Dirk Peglow
Über das Thema und die Situation in Deutschland spricht detektor.fm-Moderator Lars Feyen mit Dirk Peglow. Er ist der stellvertretender Bundesvorsitzende beim Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK).
Redaktion: Sören Hinze