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Rechtswidrige Polizeigewalt – Verfahren werden häufig eingestellt

Als Ausführungsorgan des staatlichen Gewaltmonopols darf die Polizei Gewalt anwenden. Polizisten, die ihre Befugnisse missbrauchen und unangemessene Gewalt anwenden, werden häufig nicht bestraft.

Eine junge Frau in München wird im Januar mit gebrochener Nase und gebrochener Augenhöhle in ein Krankenhaus eingeliefert. Sie hatte sich zuvor mit ihrem Freund gestritten. Die Verletzungen hat sie sich jedoch nicht im Streit zugezogen, sondern auf einer Polizeiwache. Dort hatte ein Polizeibeamter ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

In einem anderen Fall wurde der Polizeichef der Stadt Rosenheim im vergangenen Jahr zu einer Haftstrafe verurteilt. Er hatte einen Jugendlichen getreten, geohrfeigt und seinen Kopf gegen eine Wand geschlagen.

Immer wieder üben Polizisten unangemessene und unrechtmäßige Gewalt aus. Einem Bericht von Amnesty International zufolge werden viele dafür nicht belangt. Nur ein geringer Teil der Fälle von Körperverletzung im Amt wird aufgeklärt.

Unsere Redakteurin Klara Bitzer hat sich mit dem Thema rechtswidrige Polizeigewalt näher befasst.

Rechtswidrige Polizeigewalt wird häufig nicht geahndet 05:00

Der Beitrag zum Nachlesen

Ein Polizeibeamter schlägt einen Schüler in Rosenheim mit dem Kopf gegen die Wand, ein anderer schlägt einer gefesselten Frau in München mit der Faust ins Gesicht. Die Polizei ist das Ausführungsorgan des staatlichen Gewaltmonopols – sie darf Gewalt anwenden. Dennoch überschreiten Polizisten immer wieder die Grenze zwischen legaler Gewalt und illegaler Gewaltausübung.

Bernhard Witthaut  - Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. Foto: GdP

Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. Foto: GdP
Bernhard Witthaut

Bei der Beurteilung, was angemessen und was unangemessen ist, kommt es dem Kriminologen und Polizeiwissenschaftler Thomas Feltes zufolge immer auf den Einzelfall an. Generell gilt, die Polizei darf soviel Gewalt anwenden, wie nötig ist, um ein bestimmtes legales Ziel zu erreichen. Wie leicht bei Polizeibeamten im Einsatz „rationales Vorgehen durch subjektives Empfinden beeinträchtigt werden kann“, hat Thomas Feltes in einem Aufsatz herausgearbeitet. Er fordert, dass die Beamten im Hinblick darauf besser geschult werden.

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, erklärt, die Polizeibeamten entsprechend zu sensibilisieren, sei Teil der Ausbildung.

Wir versuchen das zu trainieren. Die Polizei versucht auch ihren Kolleginnen und Kollegen immer wieder zu sagen: Leute, das sind Menschen, die sind in Extremsituationen, die sind zum Teil nicht schmerzempfindlich, aber auf der anderen Seite haben sie natürlich auch einen Anspruch darauf, vernünftig behandelt zu werden. Das muss – auch in ganz schwierigen Situationen – immer wieder das Prä aller polizeilichen Maßnahmen sein.

Das, was die Polizei tut, ist nicht genug, sagt Thomas Feltes. Es reiche nicht aus, wenn die Beamten zu Beginn ihrer Ausbildung auf bestimmte Situationen vorbereitet würden.

Es kommt im Alltag darauf an, wie meine unmittelbaren Vorgesetzten die Dinge sehen, wie sie mich anweisen, wie sie mir auch signalisieren, was sie bereit sind zu tolerieren und nicht zu tolerieren. Und die wiederum sind abhängig von der Polizeiführung des jeweiligen Landes und auch vom Innenministerium. Hier muss von oben im Grunde genommen ein klares Signal gesetzt werden, dass man zum Beispiel eben auch Kolleginnen und Kollegen, die solches Fehlverhalten bereit sind zu melden und anzuzeigen, dass man die eben entsprechend unterstützt.

Thomas Feltes  - Kriminologe und Polizeiwissenschaftler

Kriminologe und Polizeiwissenschaftler
Thomas Feltes

Insgesamt gebe es große Defizite beim Umgang mit Fehlern innerhalb der Polizei. Anders als andere Institutionen tue sie nicht genug, die Fälle aufzuklären, in denen ein Beamter rechtswidrig Gewalt angewendet hat.

Wir haben nach wie vor in der Polizei leider keine echte Fehlerkultur. Das heißt, das was in Firmen, in Unternehmen längst Gang und Gäbe ist, dass Mitarbeiter, die Fehler machen, da nicht sofort rausgeschmissen werden oder an den Pranger gestellt werden, sondern dass man versucht, aus den Fehlern auch zu lernen und daraus was Positives zu gewinnen. Das ist bei der Polizei nicht der Fall. Es ist nach wie vor so, man darf als Polizeibeamter keinen Fehler machen. Das wird von der Polizeiführung und auch von den Innenministerien erwartet und verlangt.

95 Prozent der Verfahren gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt werden eingestellt. Das hat der Strafrechtler Tobias Singelnstein herausgefunden. Ein Prozentsatz, der höher ist als bei anderen Straftaten. Als Grund für die geringe Zahl der Verurteilungen nennt Bernhard Witthaut falsche Beschuldigungen der Kläger:

Wir wissen, dass es mittlerweile auch von Geschädigten ein gängiges Mittel ist, Polizisten einfach anzuzeigen, damit eben diese Polizisten auf diesem Wege halt auch noch einmal drangsaliert werden, denn es hat natürlich sofort Konsequenzen, nicht nur das Strafverfahren wird eingeleitet, sondern es wird parallel dazu auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Thomas Feltes hingegen kritisiert das Vorgehen der Polizei. Meistens stelle sich die Polizeiführung sehr schnell hinter den Beamten und erkläre, alles sei rechtens verlaufen.

Vorschläge, die zu einer höheren Aufklärungsrate beitragen sollen, gibt es viele. Amnesty International etwa hat vor allem die Notwendigkeit von unabhängigen Ermittlungen betont. Außerdem fordert die Organisation eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte im Einsatz. Bernd Witthaut hält davon nichts. Er befürchtet, dass Beamte dann bedroht würden. Die Vorgehensweise der Polizei im Ermittlungsfall hält er für ausreichend. Der wichtigste Faktor sei gewährleistet, nämlich, dass nicht die selbe Dienststelle ermittelt. Es gäbe ein extra für solche Fälle eingerichtetes Dezernat für „interne Ermittlungen“.

Dort wird also im Prinzip jedes Beamtendelikt in solch einer Situation aufgenommen. In anderen Fällen wird zum Beispiel das LKA, das ja eine selbstständige Dienststelle ist, beauftragt in solchen Fällen die Ermittlungen zu führen. Oder aber zum Beispiel aus einer anderen Polizeidirektion, Polizeipräsidium oder Polizeidienststelle heraus, auch fremde Kollegen zu beauftragen solche Sachverhalte aufzuklären.

Die Aufklärung solcher Fälle findet dennoch polizeiintern statt. Thomas Feltes plädiert daher für wirklich unabhängige Ermittlungen. Diese hätten den großen Vorteil, …

… dass sich dann eben auch Polizeibeamte, die ein solches Fehlverhalten beobachtet haben oder glauben beobachtet zu haben, an eine solche Kommission wenden können, ohne dass sie gleich Repressalien befürchten müssen.

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