Damit Kinder eine Alternative zum Religionsunterricht haben, hat eine Freiburger Mutter das Fach Ethik ab der ersten Klasse gefordert. In Baden-Württemberg ist der Unterricht erst ab Klasse 7 vorgesehen.
Das Land sei nicht zu einer Alternative zum Religionsunterricht verpflichtet, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Der Staat kann demnach die Einführung von Schulfächern frei gestalten. Dass Religionsgemeinschaften privilegiert werden, führe nicht dazu, dass er eine allgemeine Wertevermittlung ab der Grundschule anbieten müsse. Das Gericht sei bei einem „traditionellen Verständnis“ des Grundgesetzes geblieben, erklärte der vorsitzende Richter.
Laut Thomas Heinrichs, dem Rechtsanwalt der Klägerin, privilegiert nicht das Grundgesetz, sondern seine traditionelle Auslegung die Religionsgemeinschaften. Die hält er für nicht mehr zeitgemäß.
Wie lässt sich Religionsunterricht mit der Trennung von Staat und Kirche vereinbaren? Darüber haben wir mit Arik Platzek gesprochen. Er ist Pressereferent beim Humanistischen Verband Deutschlands.
Wir haben in Deutschland keine strikte Trennung zwischen Staat und Kirche, sondern eine Neutralität zu den Religionen und Weltanschauungen, die es gibt. Insofern hat der Religionsunterricht an den Schulen durchaus seinen Platz, allerdings ist es notwendig, dass die wachsende Zahl von Menschen, die keiner Konfession angehört, ein angemessenes anderes Angebot bekommt. Das bekommen die Konfessionslosen bisher nicht. – Arik Platzek