Verfassungsbeschwerde gegen BND-Gesetz
In der Klage gegen das BND-Gesetz geht es um nichts weniger als die Pressefreiheit. So sieht es zumindest das Kläger-Netzwerk aus Journalisten und Menschenrechtlern. Bereits im Dezember hatten sie die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Heute präsentierte das Netzwerk den genauen Inhalt der Klage in Berlin.
So klagt die Gruppe unter anderem den unzureichenden Grundrechtsschutz ausländischer Journalisten an. Denn das BND-Gesetz erlaubt es, ausländische Reporter zu bespitzeln. Die Angst der Kläger: Wichtige Quellen können dadurch auffliegen.
Auch deutsche Journalisten vom BND-Gesetz betroffen
Auch deutsche Medien können durch die Überwachung in den Blick des Geheimdienstes kommen. Beispielweise wenn sie in Kontakt mit überwachten Reportern aus dem Ausland stehen. Doch eigentlich darf der BND gar keine deutschen, aber auch keine EU-Reporter überwachen.
Dabei gibt es allerdings ein technisches Problem. Telefoniert ein vom BND überwachter Reporter aus dem Ausland mit einem deutschen Kollegen, hört der BND beim deutschen Reporter gleich mit. So wird der Schutz deutscher Journalisten hinfällig. Die Sorge um die Pressefreiheit ist entsprechend groß.
Schon jetzt besteht jeden Tag die Möglichkeit, dass das BND-Gesetz angewendet wird. – Hendrik Zörner, Deutscher Journalisten-Verband
Dass der Bundesnachrichtendienst ausländische Journalisten beobachtet, vermutet der Spiegel bereits seit Anfang 2017. Einem Bericht des Nachrichtenmagazins zufolge, sollen mindestens 50 Telefon- und Faxnummern im Ausland vom BND bespitzelt worden sein. Davon sollen unter anderem Afghanistan, Pakistan und Nigeria betroffen gewesen sein. Auch Anschlüsse der BBC, der New York Times und von Reuter waren offenbar betroffen.
Hendrik Zörner vom Deutschen Journalisten-Verband unterstützt die Klage. Im Interview mit detektor.fm-Moderatorin Isabel Woop erklärt er, warum das Gesetz so gefährlich für die Pressefreiheit ist.
Redaktion: Lara-Lena Gödde und Philipp Weimar