Heiner Geißler hat es bei Stuttgart 21 vorgemacht: Er sprang dort ein, wo keine Einigung möglich war – und schlichtete zwischen den beiden Parteien. Auch wenn der Fall „Stuttgart 21“ noch immer Skepsis aufruft, Schlichtung und Mediation sind populäre Prinzipien im Bundesjustizministerium. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat deshalb einen Gesetzesentwurf vorgelegt, über den das Bundeskabinett entscheiden soll. Dabei soll das Mediationsverfahren entweder eine Alternative oder sogar begleitend zu einem Prozess stattfinden. Einzig im Strafrecht ist keine Mediation möglich.
Mediation: Eine friedliche Einigung zwischen zwei Parteien. Jutta Hohmann, Vorsitzende des Bundesverband Mediation, glaubt, dies kann in fast jedem Fall eine Alternative zu einem Prozess sein. Denn so sollen Konflikte gelöst werden, anstatt einfach nur nur einer Partei recht zu geben. Wir haben mit ihr über die Vorteile und Kritik an dem Gesetzesentwurf gesprochen.