Die Schweigepflicht ist wohl schon seit der Antike einer der Grundpfeiler ärztlicher Ethik. Damit der Patient überhaupt bereit ist, über seine Krankheit zu sprechen, soll er sich darauf verlassen können, dass der Arzt seine Schwächen und Geheimnisse für sich behält. Das gilt umso mehr für die Psychotherapie. Denn viele psychische Krankheiten sind immernoch mit einem Stigma belegt, sodass die Betroffenen ihre Krankheiten oft verheimlichen.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière will nun im Zuge der Terrorbekämpfung die Schweigepflicht aufweichen. Ärzte und Psychologen könnten dann schon früher, etwa bei einem ersten Verdacht, die Behörden informieren. So sollen mehr Straftaten verhindert werden. Sein Vorschlag stößt jedoch auf Gegenwehr von Ärzteverbänden und der SPD.
Schweigepflicht ist nicht absolut
Frank Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer, hat den Vorstoß des Innenministers scharf kritisiert. „Die angespannte innenpolitische Sicherheitslage darf nicht zu vorschnellen politischen und rechtlichen Maßnahmen verleiten“, sagt er in einem Statement. „Nur eine weitgehend uneingeschränkte ärztliche Schweigepflicht schafft die Voraussetzungen für das unerlässliche Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen, Patienten und Ärztinnen und Ärzten.“
Die Schweigepflicht ist auch jetzt schon nicht absolut. Denn Ärzte sind nicht nur ihren Patienten gegenüber verpflichtet, sondern auch der Gesellschaft. Und wenn ihr Patient in einer Therapiesitzung erzählt, einen anderen Menschen verletzen oder töten zu wollen, müssen Psychotherapeuten eingreifen. Dafür reichen nicht bloße Gewaltphantasien, diese soll der Betroffene äußern können.
Es ist wichtig, dass Patienten uns alles sagen können. Auch über Phantasien oder Gedanken, dass sie jemanden umbringen könnten. Das ist sehr wichtig zu unterscheiden von einem konkreten Plan. – Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer
Wenn eine konkrete Tat geplant wird und der Therapeut den Patienten nicht mehr davon abbringen kann, muss er die Polizei einschalten. Das gilt nicht nur bei der Gefährdung von anderen Personen, sondern zum Beispiel auch bei Selbstmordandrohungen.
Wir halten die aktuellen Regelungen für vollkommen ausreichend. Wenn wir bei einer geplanten Terrortat nicht die Polizei benachrichtigen, machen wir uns strafbar. – Dietrich Munz
detektor.fm-Moderator Thibaud Schremser hat mit Dietrich Munz, dem Präsidenten der Bundespsychotherapeutenkammer, über die Auflockerung der Schweigepflicht gesprochen.
Redaktion: Amy Wittenberg