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Fällt die Sieben-Tage-Regel für Mediatheken von ARD & ZDF?

Bleiben Tatort & Co. bald länger als 7 Tage im Netz?

Die Nutzer von öffentlich-rechtlichen Mediatheken kennen das Problem – Filme, Serien und andere Formate sind oft nur wenige Tage verfügbar. Wer zu spät kommt, verpasst Inhalte – die er mit seinem Rundfunk-Beitrag mit bezahlt hat. Grund dafür: die Sieben-Tage-Regel. Ob die noch zeitgemäß und rechtlich vertretbar ist, darüber streiten sich die Geister. Die Rundfunkanstalten jedenfalls wollen sie loswerden.

Mit der Digitalisierung haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Sendungen auch ins Netz gebracht. Allerdings ist nicht jeder Inhalt unbegrenzt verfügbar. Die dauerhafte Archivierung ist ein Problem für private Rundfunkunternehmen, die in den jederzeit abrufbaren Inhalten der „Öffis“ eine Konkurrenz für ihr Angebot sehen. Vor allem Unterhaltungsangebote werden deshalb oft innerhalb von sieben Tagen wieder entfernt.

Festgeschrieben ist die Sieben-Tage-Regel im „Verweildauerkonzept des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags“. Demnach müssen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten ihre Sendungen nach sieben Tagen aus dem Netz nehmen. Zwar kann die Frist für Themen aus Politik und Zeitgeschichte sowie Bildung und Kultur verlängert werden, doch dafür muss der Programmanbieter ein Telemedienkonzept anfertigen, mit dem er die zuständigen Gremien (Rundfunkrat, Fernsehrat) überzeugen muss. Diese überprüfen dann das Konzept mit Hilfe des sog. „Drei-Stufen-Tests“.

Das Verfahren – ein bürokratischer Aufwand

Die Konzepte werden hierbei danach untersucht, inwieweit das Angebot den „demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht“ (Auszug aus dem 12. RÄStV), inwiefern die Sendung zum publizistischen Wettbewerb beitragen kann und welcher finanzielle Aufwand nötig ist. Diese drei Aspekte bilden die Säulen des Drei-Stufen-Tests. Alle neuen und alle veränderten Angebote müssen dem Verfahren unterzogen werden.

Schon länger aber wollen die Anstalten erreichen, dass sie ihre Inhalte länger im Netz lassen können. Erst kürzlich ist der Rundfunkrat des WDR vorgeprescht: und will die 7-Tage-Regel kippen.

Wie realistisch das ist, und wie zeitgemäß die derzeitigen Regularien noch sind, hat detektor.fm – Moderator Alex Hertel mit Wolfgang Schulz vom Hans – Bredow – Institut besprochen.

Wolfgang Schulz - ist Vorsitzender des Direktoriums des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung an der Universität Hamburg

ist Vorsitzender des Direktoriums des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung an der Universität Hamburg Hans-Bredow-Institut
Das ist eine rechtlich sehr komplizierte Materie. Dahinter stehen aber Logiken, die für sich sinnvoll sind, aber manchmal sind sie schwer zu erklären und manchmal auch schwer zu verstehen.Wolfgang Schulz
Sieben Tage Regel 05:27

Redaktion: Lisa Hänel und Natalie Pusch

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