Mit der Digitalisierung haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Sendungen auch ins Netz gebracht. Allerdings ist nicht jeder Inhalt unbegrenzt verfügbar. Die dauerhafte Archivierung ist ein Problem für private Rundfunkunternehmen, die in den jederzeit abrufbaren Inhalten der „Öffis“ eine Konkurrenz für ihr Angebot sehen. Vor allem Unterhaltungsangebote werden deshalb oft innerhalb von sieben Tagen wieder entfernt.
Festgeschrieben ist die Sieben-Tage-Regel im „Verweildauerkonzept des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags“. Demnach müssen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten ihre Sendungen nach sieben Tagen aus dem Netz nehmen. Zwar kann die Frist für Themen aus Politik und Zeitgeschichte sowie Bildung und Kultur verlängert werden, doch dafür muss der Programmanbieter ein Telemedienkonzept anfertigen, mit dem er die zuständigen Gremien (Rundfunkrat, Fernsehrat) überzeugen muss. Diese überprüfen dann das Konzept mit Hilfe des sog. „Drei-Stufen-Tests“.
Das Verfahren – ein bürokratischer Aufwand
Die Konzepte werden hierbei danach untersucht, inwieweit das Angebot den „demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht“ (Auszug aus dem 12. RÄStV), inwiefern die Sendung zum publizistischen Wettbewerb beitragen kann und welcher finanzielle Aufwand nötig ist. Diese drei Aspekte bilden die Säulen des Drei-Stufen-Tests. Alle neuen und alle veränderten Angebote müssen dem Verfahren unterzogen werden.
Schon länger aber wollen die Anstalten erreichen, dass sie ihre Inhalte länger im Netz lassen können. Erst kürzlich ist der Rundfunkrat des WDR vorgeprescht: und will die 7-Tage-Regel kippen.
Wie realistisch das ist, und wie zeitgemäß die derzeitigen Regularien noch sind, hat detektor.fm – Moderator Alex Hertel mit Wolfgang Schulz vom Hans – Bredow – Institut besprochen.
Redaktion: Lisa Hänel und Natalie Pusch