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Staat kauft erneut Steuer-CD: Hehlerware oder Recht im Unrecht?

Nordrhein-Westfalen hat es in dieser Woche gleich zweimal getan: CDs, voll mit Namen potentieller Steuersünder, gekauft. Darf der Staat das – Datendieben ein Verbrechen vergolden? Oder überwiegt die Steuergerechtigkeit die Bedenken? Pro und Contra in einer hitzigen Debatte.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in dieser Woche erneut zwei CDs gekauft, auf denen die Namen hunderter deutscher Steuerflüchtlinge in der Schweiz aufgelistet sein sollen.

Große Verluste für den Staat

Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass Menschen ihr Geld in Steueroasen wie der Schweiz oder Lichtenstein anlegen. Alleine in der Schweiz sind nach groben Schätzungen 100-300 Milliarden Euro von deutschen Bürgern „geparkt“. Dem Staat entgehen so jährlich Milliarden an Steuereinnahmen. Bereits 2010 kam es zum Streit, als Nordrhein-Westfalen für 2,5 Millionen Euro eine CD mit Kundennamen der Credit Suisse gekauft hatte. Deutschland und die Schweiz wollen seit 2011 in einem bilateralen Steuerabkommen Klahrheit über die Besteuerung schaffen.

Gestritten wird nun einmal mehr darüber, was der Staat darf und tun muss, um an die fälligen Steuern zu gelangen. Konkret: Darf der Staat geklaute Daten auf einer CD kaufen, was manche als Hehlerware sehen? Wir sprechen darüber mit zwei Juristen, die die Lage unterschiedlich bewerten.

Pro CD-Kauf: Verfassungsrechtler Prof. Joachim Wieland

Prof. Dr. Joachim Wieland - sieht den Ankauf der Steuer-CDs rechtlich gedeckt.

sieht den Ankauf der Steuer-CDs rechtlich gedeckt.
Prof. Dr. Joachim Wieland

Ja, solch ein Kauf ist zulässig – sagt der Verfassungsrechtler Prof. Joachim Wieland, der in Speyer Finanz- und Steuerrecht lehrt. Er betrachtet es als Recht eines Staates, auch zu ungewöhnlichen Mitteln zu greifen, um an seine Steuern zu kommen:

Staat auf Ganoventour: Ankauf von Steuer-CDs rechtlich bedenklich? – Wieland 06:19

Angesichts des großen Umfangs von Steuerhinterziehung deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz ist es gerechtfertigt, wenn der Staat auch solche Mittel ergreift“ – Prof. Joachim Wieland

Contra CD-Kauf: Fachanwalt Dr. Frank Heerspink

Dr. Frank Heerspink - äußert rechtliche Bedenken beim CD-Kauf.

äußert rechtliche Bedenken beim CD-Kauf.
Dr. Frank Heerspink

Dr. Frank Heerspink ist Fachanwalt für Steuer- und Strafrecht in Köln. Für ihn darf die moralische Integrität des Staates nicht gefährdet werden. Durch den Zukauf illegaler Daten macht sich seiner Auffassung nach der Staat unglaubwürdig und agiert selbst kriminell:

Staat auf Ganoventour: Ankauf von Steuer-CDs rechtlich bedenklich? – Heerspink 05:00

Der Staat muss sich selbst rechtsgetreu verhalten“ – Dr. Frank Heerspink

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