Das Land Nordrhein-Westfalen hat in dieser Woche erneut zwei CDs gekauft, auf denen die Namen hunderter deutscher Steuerflüchtlinge in der Schweiz aufgelistet sein sollen.
Große Verluste für den Staat
Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass Menschen ihr Geld in Steueroasen wie der Schweiz oder Lichtenstein anlegen. Alleine in der Schweiz sind nach groben Schätzungen 100-300 Milliarden Euro von deutschen Bürgern „geparkt“. Dem Staat entgehen so jährlich Milliarden an Steuereinnahmen. Bereits 2010 kam es zum Streit, als Nordrhein-Westfalen für 2,5 Millionen Euro eine CD mit Kundennamen der Credit Suisse gekauft hatte. Deutschland und die Schweiz wollen seit 2011 in einem bilateralen Steuerabkommen Klahrheit über die Besteuerung schaffen.
Gestritten wird nun einmal mehr darüber, was der Staat darf und tun muss, um an die fälligen Steuern zu gelangen. Konkret: Darf der Staat geklaute Daten auf einer CD kaufen, was manche als Hehlerware sehen? Wir sprechen darüber mit zwei Juristen, die die Lage unterschiedlich bewerten.
Pro CD-Kauf: Verfassungsrechtler Prof. Joachim Wieland
Ja, solch ein Kauf ist zulässig – sagt der Verfassungsrechtler Prof. Joachim Wieland, der in Speyer Finanz- und Steuerrecht lehrt. Er betrachtet es als Recht eines Staates, auch zu ungewöhnlichen Mitteln zu greifen, um an seine Steuern zu kommen:
Angesichts des großen Umfangs von Steuerhinterziehung deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz ist es gerechtfertigt, wenn der Staat auch solche Mittel ergreift“ – Prof. Joachim Wieland
Contra CD-Kauf: Fachanwalt Dr. Frank Heerspink
Dr. Frank Heerspink ist Fachanwalt für Steuer- und Strafrecht in Köln. Für ihn darf die moralische Integrität des Staates nicht gefährdet werden. Durch den Zukauf illegaler Daten macht sich seiner Auffassung nach der Staat unglaubwürdig und agiert selbst kriminell:
Der Staat muss sich selbst rechtsgetreu verhalten“ – Dr. Frank Heerspink