Sorgfalt will Weile haben: zwei Jahre lang hat das Bundesverfassungsgericht den zweiten Antrag auf ein NPD-Verbot geprüft. Nun wird das Hauptverfahren eröffnet. Die Richter wollen im März 2016 den Antrag mündlich erörtern.
Natürlich stellt sich schon jetzt für viele Beobachter die Frage: welche Konsequenzen hätte ein NPD-Verbot?
Mögliches NPD-Verbot nicht das erste Parteienverbot
Eine Partei kann in Deutschland nur dann verboten werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie verfassungswidrig ist. Bisher gelang das in Karlsruhe nicht.
2003 verhandelte das Bundesverfassungsgericht erstmals über ein Verbot der rechtspopulistischen NPD. Nach Verfahrensfehlern wurden dieses Verfahren aber eingestellt. Die zahlreichen V-Männer in der Partei waren in den Augen der Verfassungsrichter ein Verfahrenshindernis. Fast zehn Jahre später, nachdem die Täter der NSU-Morde bekannt werden, beginnt nun ein neues NPD-Verbotsverfahren.
AfD distanziert sich von NPD
Kritiker betonen jedoch, dass ein mögliches NPD-Verbot radikales Denken nicht ausradiert. Stattdessen fordern sie, dass sich die Zivilgesellschaft entschieden gegen Rassismus und Rechtsextremismus engangieren müsse.
Sollten ehemalige NPD-Mitglieder zur AfD wechseln, würde das vor allem einen Image-Verlust für die Alternative für Deutschland bedeuten. Bereits im Oktober distanzierte sich in Mecklenburg-Vorpommern der AfD-Landessprecher Leif-Erik Holm bei einer Demonstration von der NPD. Der NPD-Landestagsagbeordnete David Petereit war dort mit populistischen Slogans aufgetreten.
Über das NPD-Verbot und die Auswirkungen auf die Partei „Alternative für Deutschland“ hat detektor.fm-Moderatorin Constanze Müller mit Oskar Niedermayer gesprochen. Er ist Politologe an der Freien Universität Berlin.
Redaktion: Zülal Yildirim