Die Suizidrate in deutschen Gefängnissen liegt 25 Prozent über dem europäischen Mittelwert. 82 Gefängnisinsassen haben sich 2017 in deutschen Gefängnissen umgebracht, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht.
Fürsorgepflicht des Staates im Gefängnis
Da der Staat eine Fürsorgepflicht für Inhaftierte hat, werden immer wieder Fahrlässigkeitsvorwürfe gegen die Justizvollzugsanstalten laut. Der Tod des zu Unrecht inhaftierten Syrers Amad Ahmad in der Justizvollzugsamt (JVA) Kleve und der jüngste Suizid in der JVA Moabit haben Kritik an den Haftbedingungen und der psychischen Betreuung für Häftlinge aufkommen lassen. Und im thüringischen Tonna wird nun gegen zwei JVA-Mitarbeiter ermittelt: Ihnen wird vorgeworfen, einem suizidalen Häftling aus Fahrlässigkeit nicht geholfen zu haben.
Verschiedene Lösungswege
Niemand soll ins Gefängnis kommen, um sich dort das Leben zu nehmen – dem stimmen nicht nur Häftlinge und deren Vertreter, sondern auch die Politik zu. Die entscheidende Frage ist: Was muss man konkret unternehmen, um das zu verhindern? Denn auch wenn Häftlinge im Gefängnis strenger Überwachung ausgesetzt sind: In ihren Zellen sind sie allein.
Das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat einen innovativen Vorschlag, um die Suizidpräventionsmaßnahmen zu verbessern. Diese wirft jedoch den altbekannten Streit zwischen Sicherheit und Privatsphäre auf.
detektor.fm-Moderator Til Schäbitz unterhält sich genau darüber mit dem Justizminister in NRW, Peter Biesenbach. Mit Manuel Matzke von der Gefangenengewerkschaft GGBO spricht er über Ideen und Maßnahmen zur Verringerung der Suizidrate in Gefängnissen.
Hilfe bei Suizidgedanken und psychischen Problemen bietet die Telefonseelsorge: Die kostenlosen Telefonnummern lauten: 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222