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Syrien: Wann darf vom “Bürgerkrieg” gesprochen werden?

Seit mehr als einem Jahr gibt es in Syrien schwere Unruhen. Truppen des Präsidenten Baschar al-Assad gehen mit aller Härte gegen Aufständische vor. Ist das Land bereits im Bürgerkrieg? Und was würde das bedeuten?

Michael Bothe - ist Vorsitzender des Fachausschusses für Humanitäres Völkerrecht beim DRK. / © Goethe Universität

ist Vorsitzender des Fachausschusses für Humanitäres Völkerrecht beim DRK. / © Goethe Universität
Michael Bothe

Die Welt muss zuschauen: während bei den Kämpfen zwischen Rebellen und der Armee von Präsident Assad immer mehr Menschen sterben. Resolutionen gegen das Assad-Regime scheiterten bisher immer am Veto von Russland und China.

Die Vereinten Nationen schickten einen Sondergesandten: der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan soll im Land vermitteln. Seine Vermittlungsversuche blieben bisher allerdings erfolglos. Ein vereinbarter Waffenstillstand wurde schnell brüchig. Die verfeindeten Lager im Land gaben sich gegenseitig die Schuld daran. Heute äußerte Annan nun über einen Sprecher, dass er Syrien bereits am Beginn eines Bürgerkriegs sieht.

Diese Aussage verwundert, denn hochranginge Politiker nehmen das Wort „Krieg“ nur sehr vorsichtig in den Mund. Häufig versteckt man sich hinter Floskeln, wie „militärischen Auseinandersetzungen“ oder „kriegsähnlichen Zuständen“. Was hat Annans Aussage nun ausgelöst? Hat er das Kind beim Namen genannt – und wann kann oder darf man überhaupt von einem Bürgerkrieg sprechen?

Michael Bothe, Völkerrechtler und emeritierte Professor an der Goethe Universität in Frankfurt am Main, erläutert diese Fragen im Interview.

Michael Bothe zum «Kriegsbegriff» 06:06

Der Begriff Krieg oder Bürgerkrieg ist rechtlich mittlerweile irrelevant. (Michael Bothe, Völkerrechtler)

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