Gegen Bodo Ramelow geklagt hatte der Landesverband der NPD Thüringen. Der will in der Äußerung einen Amtsmissbrauch Ramelows erkannt haben. Seiner Meinung nach hat der Ministerpräsident die „Insignien der Macht“ ausgenutzt, um die rechtsextreme Partei zu „verunglimpfen“. Denn das entsprechende Interview fand in der Staatskanzlei statt – mit der Landesflagge im Hintergrund.
Den darauffolgenden Rechtsstreit hat nun die NPD gewonnen. Denn das Weimarer Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass Ramelow das Verfassungsrecht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt habe.
Der Fehler lag letztendlich nur darin, dass Herr Ramelow als Ministerpräsident gesprochen hat. Hätte er dieselbe Äußerung als Privatperson gemacht, wäre das völlig in Ordnung gewesen. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Die Folgen für Ramelow sind überschaubar
Mit einem ähnlichen Problem hat sich 2014 die SPD-Politikerin Heike Taubert auseinandersetzen müssen – ohne schwerwiegende Folgen. Und auch diesmal wird es keine direkten Konsequenzen geben. Das Gericht erwartet, dass Ramelow das Urteil akzeptiert und sich daran hält. Denn sehr viel mehr bleibt ihm auch nicht übrig:
Es gibt keine Zwangsmittel, mit denen das Urteil durchgesetzt werden kann. Unser Rechtssystem geht davon aus, dass Staatsorgane – wenn sie von Gerichten dazu aufgefordert werden – sich an den Rechtsspruch halten. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Kritik am Richterspruch kommt dennoch, und zwar aus den eigenen Reihen: Die Landesvorsitzende der Thüringer Linken Susanne Hennig-Wellsow spricht von einem „Maulkorb“ für Politiker und einer Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Ramelow selbst kündigt hingegen an, seine Äußerungen als Ministerpräsident in Zukunft gründlicher zu überdenken. Mit seiner Ansprache habe er weder zu einem Boykott aufrufen, noch die Mitglieder der NPD stigmatisieren wollen.
Der Politiker der Linken ist dabei nicht das erste Mal mit öffentlichen Äußerungen angeeckt. Auch Antifa-Aktivisten mussten schon herhalten und vor kurzem twitterte er einen Artikel der taz, welcher den AfD-Chef Björn Höcke mit vermeintlichem Hitlergruß zeigt. Dieser will nun ebenfalls juristisch vorgehen.
Thüringen und die Rechten
In Thüringen ist es dieses Jahr schon das zweite Urteil zugunsten der Rechtsextremen. Im April entschied das Verwaltungsgericht in Gera, dass ein Fackelmarsch des Pegida-Ablegers Thügida am Geburtstag Adolf Hitlers stattfinden darf. Schwer vorstellbar für einen Freistaat, der zu den Antragstellern des NPD-Verbotsprozesses gehört und das einzige Bundesland mit einem linken Ministerpräsidenten ist.
Welche Konsequenzen das Urteil für Bodo Ramelow hat, das hat sich detektor.fm-Moderator Christian Eichler von unserem Rechtsexperten Achim Dörfer erklären lassen.