Obwohl er auf einer Liege gefesselt war, soll der Häftling Oury Jalloh seine Matratze mit einem Feuerzeug selbst angezündet haben. Der 23-Jährige aus Sierra Leone starb in dem Feuer in seiner Gefängniszelle. Das Ganze passierte vor genau fünf Jahren in Dessau in Sachsen-Anhalt. Der Fall wurde untersucht, gegen die diensthabenden Polizisten ermittelt. Hatten sie das Feuer zu spät bemerkt oder sogar ignoriert? Das Landgericht Dessau sprach die Beamten im Dezember 2008 vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge frei. Jetzt entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe: der Oury-Jalloh-Fall muss neu verhandelt werden.
Begründung der BGH-Richter
Die Richter in Karlsruhe befanden, dass für ein endgültiges Urteil noch zuviele Fragen ungeklärt seien. Vor allem die, ob sich Oury Jalloh gefesselt selbst anzünden konnte. Zentral geht es aber um die Frage, ob ein Polizist zu spät auf den Feueralarm reagiert hat. Das Landgericht Dessau hatte den Polizisten vor einem Jahr freigesprochen – die Ermittlungen seien schlampig gewesen und eine Verurteilung deswegen nicht möglich. Der Polizist hatte den Feueralarm aus Jallohs Zelle gehört, ihn aber nach eigenen Aussagen für einen Fehlalarm gehalten und ausgeschaltet. Beim zweiten Alarm ging der Polizist in Richtung Zelle, merkte aber, dass er die Schlüssel für die Fessel vergessen hatte und kehrte nochmal um. In dieser Zeit starb der Gefangene. Nun muss das Landgericht Magdeburg neu verhandeln. Eines wurde durch das BGH-Urteil aber schon heute deutlich: der Polizist hat gegen seine Pflicht verstoßen.
Reaktionen auf das Urteil
Vor allem Menschenrechtsorganisationen begrüßten das BGH-Urteil. detektor.fm sprach mit dem Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt. Frauke Sonnenburg reagierte positiv, denn beim Flüchtlingsrat habe man das Urteil der Dessauer Richter nicht nachvollziehen können.
Das ganze Verfahren hatte mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun. Es wurde gelogen, Beweismaterial nicht richtig eingetütet. Es ging alles drunter und drüber – Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt.
Frauke Sonnenburg vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt verwies außerdem auf die Aussage einer Polizistin. Sie hatte ihre Aussage zurückgezogen, die ihren Kollegen belastet hätte. Man hoffe nun, dass der Fall vernünftig aufgearbeitet werde. Aber nach fünf Jahren sei es mit Sicherheit schwer, den Fall genau zu rekonstruieren. Dennoch fordert der Flüchtlingsrat Klarheit. Denn auch aus anderen Fällen sei bekannt, dass das Vorgehen der Polizei nicht immer ganz nachvollziehbar sei.
Oft sind Menschen erschüttert, was ihnen in Deutschland passiert. Sie sind aus Unrechtsregimen nach Europa geflohen mit der Hoffnung auf Gerechtigkeit und dann erlben sie Fälle, in denen sie selbst als Täter hingestellt werden – Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt.
Die Polizeigewerkschaft Sachsen-Anhalt kann die BGH-Entscheidung nicht nachvollziehen. Uwe Petermann sagte im Gespräch mit detektor.fm, er rechne mit wenig Neuem.
Wir bezweifeln den Sinn einer neuen Beweisaufnahme. Wir sind der Meinung, dass das Landgericht Dessau eine Bweisaufnahme durchfeührt hat, die alle Möglichkeiten bereits ausgeschöpft hat – Polizeigewerkschaft Sachsen-Anhalt.
Die revidierte Aussage der Polizistin verteidigte Uwe Petermann von der Polizeigewerkschaft Sachsen-Anhalt. Manchmal sage man Dinge über die man sich nicht im Klaren sei und ziehe das dann später zurück. Das sei ein Vorgang, der in der Psychologie bekannt sei.