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Das Bundesverfassungsgericht hat erneut Bundesgesetzgebung gekippt. Dieses Mal das Gesetz zum Betreuungsgeld. Foto: Verhandlung über das Bundestagswahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht CC BY-SA 2.0 | Mehr Demokratie | flickr.com

Urteil | Betreuungsgeld ist verfassungswidrig

Herdprämie? Wenn, dann Ländersache!

Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig. So hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden. In der Begründung heißt es: das Betreuungsgeld sei Ländersache und könne nicht auf Bundesebene beschlossen werden. Die CSU in Bayern lässt sich von dem Projekt auch durch das Urteil nicht abbringen.

Das jähe Ende eines umstrittenen Gesetzes

In den letzten Jahren war kaum ein politisches Projekt so umstritten, wie das Betreuungsgeld. Es ist und war ein Herzensprojekt der CSU. Besonders bei der SPD stieß es auf wenig Gegenliebe. Bis heute war lange unklar, ob das Betreuungsgeld überhaupt verfassungsgemäß ist. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage nun verneint. Die Gesetzgebung zum Betreuungsgeld ist keine Bundessache und darf deswegen auch nicht vom Bund beschlossen werden. Damit ist das Gesetz gekippt und die Herdprämie – wie sie Kritiker nennen – vorerst vom Tisch.

Seehofer gibt nicht auf

Doch Horst Seehofer und seine CSU haben etwas dagegen. Sie möchten nicht, dass die monatliche Zahlung von 150 Euro pro Kind an Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen, eingestellt wird.

Es wäre ein großer Schaden, wenn wir diesen Markenkern bayerischer Familienpolitik aufgeben! – Horst Seehofer, CSU

Seehofer möchte, dass die Transferleistung weiter gezahlt wird – zumindest in Bayern. Dafür fordert er Bundesmittel:

„Nun ist der Bund in der Pflicht, den Ländern die bisher für das Betreuungsgeld eingesetzten Mittel in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen“ – Horst Seehofer, CSU

Kann Bayern das überhaupt im Alleingang entscheiden? Ist das Betreuungsgeld auf Bundesebene jetzt endgültig Geschichte?

Darüber hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit Dr. Uwe Lipinski, Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in Heidelberg, gesprochen.

Dr. Uwe Lipinski - ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Das Land Bayern und Horst Seehofer sind offenbar der Meinung das Betreuungsgeld ist gut und sie wollen es weiterhin haben. Die Gesetzgebungskompetenz dafür hätte der Freisstaat Bayern.Dr. Uwe Lipinski
Urteil | Betreuungsgeld ist verfassungswidrig 04:32

Redaktion: Robin Theodor Schäfer

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