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Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Deutschland muss EU-Zuwanderern kein Hartz IV zahlen

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass Deutschland Zuwanderern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten Hartz IV verweigern darf. Das Urteil ist eine Grundsatzentscheidung für die ganze EU.

„Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern“ heißt es im Artikel 3 des Vertrages über die Europäische Union. Nach der Grenzöffnung, die das Schengener-Abkommen ermöglicht hat, kommen Bürger aus anderen EU-Ländern nach Deutschland, um hier ihr Zuflucht und Arbeit zu finden.

Zwei Drittel der Zuwanderer finden in Deutschland Arbeit

Dieses Jahr sind rund 500.000 Personen aus der EU nach Deutschland gekommen. Etwa die Hälfte davon stammt aus EU-Staaten wie Rumänien oder Polen. Zwischen 70 bis 75 Prozent dieser  Zuwanderer finden dann hier auch eine Beschäftigung. Meist arbeiten sie jedoch nicht ihrer Qualifikation entsprechend und für zu wenig Geld. Doch nicht jeder findet hier einen Job. Manch einer beantragt deshalb Sozialleistungen wie Hartz IV.

Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden: Wer nie in Deutschland gearbeitet hat, hat auch keinen Anspruch auf Hartz IV. Eine 25-jährige Rumänin hatte geklagt, weil ihr Hartz IV-Antrag in Leipzig abgelehnt worden war. Zur Begründung hieß es: Die Frau habe nie ernsthaft nach Arbeit gesucht.

Das Leipziger Sozialgericht bat in diesem Fall den Europäischen Gerichtshof um Hilfe bei der Entscheidungsfindung. In dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs heißt es nun, dass die Frau nicht über „ausreichende Existenzmittel“ verfüge und deshalb laut EU-Recht keinen Anspruch auf einen Aufenthalt in Deutschland habe.  Hier greife nicht das im EU-Recht verankerte Diskriminierungsverbot.

Sozialsysteme vor Missbrauch schützen

Wer also nur nach Deutschland kommt, um Sozialleistungen zu beziehen, geht leer aus. Generell gilt, in den ersten drei Monaten besitzen Zuwanderer keinen Anspruch auf Hilfsleistungen, danach wird der Fall von den Behörden einzeln geprüft. So sollen Sozialsysteme vor Missbrauch und Überlastung geschützt werden, begründen die Richter. Diese Entscheidung gilt nun auch für alle anderen 27 EU-Mitgliedsstaaten.

Darüber, was dieses Urteil für Deutschland und die EU bedeutet, haben wir mit  Herbert Brücker gesprochen. Er ist Forscher am Institut für Arbeits- und Berufsforschung in Nürnberg.

Herbert Brücker  - ist Forscher für Internationale Vergleiche und Europäische Integration am Institut für Arbeits- und Berufsforschung.

ist Forscher für Internationale Vergleiche und Europäische Integration am Institut für Arbeits- und Berufsforschung.
Wenn man hier Steuern und Abgaben bezahlt hat, dann hat man natürlich auch Anspruch auf die gleichen sozialen Leistungen wie die einheimische Bevölkerung auch – und das ist richtig so. Aber das Urteil verhindert auch, das Menschen einreisen und sofort Leistungen beziehen.Herbert Brücker
Hartz VI-Urteil des Europäischen Gerichtshofs 04:28

Redaktion: Maria Mathias

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