Das Bundesverfassungsgericht hat geprüft, ob der umstrittene Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist. Nun haben sich die Richter geeinigt: der Beitrag bleibt – trotz der Klagen von drei Privatpersonen und der Autovermittlung Sixt.
Bisher wurden pro Haushalt monatlich 17,50 Euro berechnet, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren. Egal wie viele Menschen in einem Haushalt wohnen und ob es dort überhaupt ein Empfangsgerät gibt: der Beitrag ist verpflichtend.
Anklage in drei Punkten
Die Parteien haben hauptsächlich über drei Streitpunkte verhandelt. Eine Frage war, ob das Gleichheitsgrundrecht gewahrt wird. Denn Menschen mit Zweitwohnsitz müssen doppelt zahlen, während Wohngemeinschaften sich den Beitrag teilen können. Das finden die Kläger ungerecht.
Außerdem ging es auch um die Bezeichnung des Beitrags. Die Kläger halten den Runfunkbeitrag eher für eine Steuer, da er verpflichtend ist. Der Rundfunkbeitrag ist Ländersache, Länder dürfen aber keine Steuern erheben. Das hat das Bundesverfassungsgericht geprüft.
Es ist keine Steuer, weil sie nicht von allen gleichermaßen eingetrieben wird. Nur von denjenigen, die einen Haushalt haben (auch wenn das praktisch jeder ist). – Hendrik Wieduwilt, juristischer Korrespondent der FAZ
Der dritter Streitpunkt ist die Beitragspflicht von Unternehmen. Der Autovermieter Sixt muss für jeden Mietwagen mit Radio einen Beitrag zahlen. Und das, obwohl der Mieter des Wagens für seinen Haushalt bereits zahlt.
Rundfunkbeitrag rechtmäßig, aber …
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch verkündet, dass der Rundfunk rechtmäßig ist. Allerdings müssen Personen mit Zweitwohnsitz in Zukunft nur noch den einfachen Betrag zahlen.
Die Empfangsperspektive reicht aus, um einen Beitrag einzufordern. Das ist das wesentliche Argument. – Hendrik Wieduwilt
Über den Wirrwarr der Begrifflichkeiten und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat detektor.fm-Moderatorin Sara Steinert mit Hendrik Wieduwilt gesprochen. Er ist juristischer Korrespondent der FAZ.
Redaktion: Berit Ström