Rundfunkbeitrag oder Rundfunk-Zwangsabgabe?
Seit der Rundfunkbeitrag 2013 reformiert wurde, beschäftigt er die Justiz. Ab heute prüft das Bundesverfassungsgericht die als „Zwangsabgabe“ geschmähten 17,50 Euro pro Monat. Mit dem Geld werden die ARD, das ZDF sowie der Deutschlandfunk finanziert.
Der Beitrag ist etwas, woran sich – wenn ich an meine Studenten denke – die gerade jungen Leute gar nicht gewöhnen können. Denn die sind heute gewohnt, dass sie nur zahlen, wenn sie direkt eine Gegenleistung bekommen. – Bernd Holznagel, Staats- und Verwaltungsrechtler
Es ist das erste Mal, dass der Beitrag in seiner jetzigen Form auf dem Tisch der Verfassungsrichter landet. Zuvor hatten andere Gerichte die aktuelle Regelung immer wieder bestätigt, doch die Kritiker wollten sich damit nicht abfinden.
Die trojanische Steuer
In ihrer Beschwerde argumentieren sie, dass es sich beim Rundfunkbeitrag um eine getarnte Steuer handele. Was nach Haarspalterei klingt, könnte letztlich bedeuten, dass dem zuständigen Rundfunkbeitragsservice die rechtliche Grundlage fehlt.
Des Weiteren stoßen sich die Kläger an der allgemeinen Zahlungspflicht: Seit 2013 spielt es keine Rolle mehr, ob es in einem Haushalt überhaupt Fernseher oder Radios gibt. Eine Zahlungsaufforderung flattert trotzdem ins Haus – in den Augen der Beschwerdeführer ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
95 Prozent der Begehren in Karlsruhe werden für unzulässig erklärt. Also, es ist schon außergewöhnlich, dass das Gericht jetzt dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch einmal auf mögliche verfassungsrechtliche Fehler hin überprüft. – Bernd Holznagel
detektor.fm-Moderatorin Carina Fron hat mit dem Juristen Bernd Holznagel über die Erfolgschancen der Kläger und mögliche Folgen des Verfahrens gesprochen.
Redaktion: Johannes Schmidt