Muss ein Mensch um sich schlagen, um eine Vergewaltigung vor Gericht zu bringen? Bisher ja, denn der Paragraf 177 greift nur, wenn das Opfer noch eine Art von Gegenwehr leistet. Wieviel Widerstand eine sexuelle Handlung zu einer Vergewaltigung macht, darauf gibt der Paragraf keine klare Antwort.
Das soll sich ändern, denn künftig soll genügen, wenn der Sex nicht einvernehmlich geschieht – egal ob das Opfer nach Hilfe ruft, oder nicht. Die Verschärfung von Paragraf 177 haben gestern die Justizminister der Länder und der Bundesjustizminister Heiko Maas beschlossen. Auch ohne konkreten Widerstand des Opfers sollen Vergewaltiger in Zukunft bestraft werden können.
Ein Nein genügte nicht
Gab es erkennbaren Spuren von Gegenwehr, oder Zeugen, die Hilfeschreie vernahmen, konnte eine Vergewaltigung vor Gericht nicht eindeutig verurteilt werden. Es stand dann Aussage gegen Aussage – und im Zweifel entscheidet die Rechtssprechung hier für den Angeklagten.
Daher sollte schon die Sexualstrafreform Ende der 90er Jahre die Lage der Betroffenen verbessern. Doch die Rechtsgrundlage war nicht eindeutig genug, wurde immer weiter ausgelegt und führte so zu immer weniger Verurteilungen.
Jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung bestrafen
Künftig soll die mündliche Gegenwehr durch ein Opfers genügen, um eine sexuelle Handlung als eine Vergewaltigung zu be- und verurteilen. Das Justizministerium überprüft derzeit, welche Veränderungen am Paragrafen notwendig sind. Der Entwurf von Maas verlängert auch Verjährungsfristen von Sexualstraftaten, da viele Opfer sich erst nach langer Zeit überwinden können, Täter anzuzeigen.
Der Täter steht bei den geplanten Vorhaben der Bundesregierung im Vordergrund, doch wie sieht es bei den Betroffenen aus? Ob die Gesetzesänderung Opfer zukünfitg besser schützt und mehr Täter verurteilt werden, das haben wir mit Dagmar Freudenberg besprochen, der Vorsitzenden der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes.