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Die „Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen“ – besser bekannt als Verpackungsverordnung – wird in diesem Jahr 25. Zum Geburtstag gibt es einen Entwurf des Bundesumweltministeriums für ein neues Verpackungsgesetz. Es soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Die Kritik daran: In der Rechtsvorgabe soll die Mehrwegquote nicht mehr festgeschrieben sein. Bislang lag sie bei dem Ziel von 80 Prozent Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen. Demnach soll also der überwiegende Anteil von Flaschen gereinigt und wiederverwendet werden. Erkennbar sind diese Mehrweg-Verpackungen an dem „Blauen Engel“ oder der Aufschrift „Mehrweg“.
Mehrwegquote nicht erreicht
In der Realität ist die Mehrwegquote in den vergangenen Jahren aber oftmals nicht erreicht worden – außer bei Bierflaschen. Die Gesamtquote lag bei lediglich 45 Prozent. Zum Vergleich: 2004 waren es noch 66 Prozent. Also haben sich Einwegverpackungen wieder stärker durchgesetzt, obwohl sie der Umwelt schaden.
Daher schlagen Umweltorganisationen Alarm. Vielmehr müssten Discounter abgestraft werden, die Einwegverpackungen anbieten. Die Deutsche Umwelthilfe schlägt zudem eine Lenkungsabgabe vor. Demnach zahlt der Verbraucher zusätzlich 20 Cent zum Einwegpfand, wenn er sich beispielsweise für eine Getränkedose entscheidet. Einen Betrag, den er bei der Rückgabe der Verpackung – anders als beim Pfand – nicht zurückerhält.
Verpackungsgesetz überarbeiten
Der Verein fordert die Bundesländer dazu auf, auf die Beibehaltung einer Mehrwegschutzquote zu drängen. Wie groß die Erfolgsaussichten darauf sind, fragt detektor.fm-Moderatorin Anna Corves den Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft der Deutschen Umwelthilfe Thomas Fischer.