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Videoüberwachung ist rechtens – aber ist sie auch nützlich?

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Videoüberwachung öffentlicher Plätze grundsätzlich für zulässig erklärt. Müssen wir jetzt mit mehr Kameras rechnen? Und wenn ja: hilft das?

Udo Vetter - ist Fachanwalt für Strafrecht.

ist Fachanwalt für Strafrecht.
Udo Vetter

Überwachungskameras an öffentlichen Plätzen sollen für mehr Sicherheit sorgen und Straftaten verhindern. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Art der Videoüberwachung jetzt erneut für rechtmäßig erklärt.

Vorausgegangen war die Klage einer Hamburgerin, die an der Reeperbahn wohnt. Sie fühlte sich durch die Überwachungskameras in ihren Grundrechten beschnitten. Daraufhin hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg geurteilt, dass weder Fenster noch Hauseingänge gefilmt werden dürfen.

Die Klägerin legte Revision ein, um ein grundsätzliches Verbot der Videoüberwachung auf der Reeperbahn zu erreichen. Doch das Bundesverwaltungsgericht entschied: die Überwachung ist rechtens. Der Gesetzgeber verfolge mit der offenen Videoüberwachung legitime Ziele – und diese rechtfertigten einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und den Nutzen von Überwachungskameras – darüber sprechen wir mit Udo Vetter. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und betreibt das Justiz-Blog lawblog.de.

Interview mit Udo Vetter über Videoüberwachung 07:59

Es spielt überhaupt keine Rolle, ob da Kameras sind oder nicht, die Straftaten passieren so oder so. (Udo Vetter)

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