Als das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das deutsche Wahlrecht, das den Grundstein der Demokratie in der Bundesrepublik darstellt, für verfassungswidrig erklärte, gab es der Regierung drei Jahre Zeit, eine Reform herbeizuführen. Die Frist lief bereits im Juni ab, jetzt hat der Bundestag die Wahlrechtsreform beschlossen.
Die Regierungskoalition missachtete dabei das ungeschriebene Gesetz, dass bei solch grundlegenden Entscheidungen für die Demokratie alle Parteien einbezogen werden – und setzte die Reform im Alleingang durch. Die Opposition fühlt sich überrumpelt und hat bereits eine Verfassungsklage gegen die geplanten Änderungen angekündigt.
Warum das Bundesverfassungsgericht eine Wahlrechtsreform für nötig hielt, was genau die Reform beinhaltet und ob man damit einem verfassungsgemäßen Wahlrecht näher gekommen ist, erklärt Bernd Grziszeck von der juristischen Fakultät der Uni Heidelberg im Gespräch mit detektor.fm.