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Immer mittwochs sprechen wir mit den Kollegen von der taz über die Debatten der Woche.
Bild: taz | detektor.fm

Was wichtig wird | Liste zu Abtreibungen

„Lückenhaft und wie ein Pranger“

Die Bundesärztekammer hat eine Liste von Ärzten erstellt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Doch die Liste ist lückenhaft: Bisher stehen dort gerade mal 87 der rund 1.200 Ärzten drauf, die bundesweit Abtreibungen vornehmen. Und 95 Prozent davon kommen aus Berlin und Hamburg.

Die Liste ist Teil des Kompromisses, den SPD und Union nach langem Ringen um den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch gefunden haben. Im Februar hat der Bundestag eine Reform beschlossen: Nun dürfen Ärzte informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Für alles Weitere müssen sie aber auf andere Stellen, wie die Bundesärztekammer, verweisen.

Nur 87 von 1.200 gelistet

Zwar ist die Liste gerade erst online gegangen. Aber Dinah Riese befürchtet, dass sie sich nicht viel mehr füllen wird. Denn sie zu befüllen ist schwierig. Es gibt keinen bundesweiten Überblick, wer Abbrüche vornimmt und wer nicht. Somit hat die Bundesärztekammer keine Grundlage, auf der sie Ärzte anfragen kann, ob sie auf die Liste wollen.

In Berlin und Hamburg wurden die entsprechenden Ärzte angeschrieben. Das ist in diesen beiden Ländern der Fall, weil es dort schon entsprechende Listen gab. Aus Nordrhein-Westfalen stehen gerade mal drei Ärzte auf der Liste, aus Hessen zwei. Alle anderen Bundesländer tauchen bislang gar nicht auf.

Ärzte  und Ärztinnen sollen jetzt selbst beantragen, bei der Bundesärztekammer gelistet zu werden. Das werde allerdings nicht viel Rücklauf haben, vermutet Dinah Riese. Erstens weil es viel Aufwand bedeutet.

Zweitens ist aber auch die Angst vor Stigmatisierung und Strafverfolgung mit diesem schwammigen Kompromiss von 219a bei Ärztinnen und Ärzten immer noch sehr groß. – Dinah Riese, taz

„Ich will nicht auf die Liste“

Kristina Hänel sei nicht gefragt worden, erzählt sie der taz. Aber sie wolle auch nicht auf die Liste. Sie hatte den Regierungskompromiss damals heftig kritisiert. Auf der Liste würden viele wichtige Infos fehlen. Stattdessen müssten umfangreiche Informationen auf den Websiten der Ärzte erlaubt werden. Hänel meint eine solche zentrale Liste wirke in dem aktuellen Klima der Kriminalisierung und der Angriffe auf Ärzte durch Abtreibungsgegner wie ein Pranger.

Der Fall Hänel hatte die Debatte um Paragraf 219a erst angestoßen. Die Ärztin aus Gießen wurde damals zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie in ihrer Praxis Abtreibungen durchführt und darüber informiert. Das Urteil gegen sie wurde aufgehoben, nun muss neu verhandelt werden. Aber sie setzt sich weiterhin dafür ein, Paragraf 219a vor dem Bundesverfassungsgericht kippen.

Über die Liste der Bundesärztekammer und den Kompromiss zum Paragraf 219a spricht Dinah Riese von der taz mit detektor.fm-Moderatorin Helena Schmidt.


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