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Bild: taz | detektor.fm

Was wichtig wird | Seehofers Ideen für den Verfassungsschutz

„Die SPD ist nicht begeistert!“

Horst Seehofers neuer Gesetzesentwurf widmet sich vor allem dem Verfassungsschutz und der inneren Sicherheit. Darin steht unter anderem, dass auch Kinder überwacht werden dürfen. Der SPD geht das zu weit. Was ursprünglich im Koalitionsvertrag stand und was Seehofers Entwurf jetzt vorsieht, erklärt Tobias Schulze von der taz.

Kinder sollen überwacht werden können

Im Koalitionsvertrag der GroKo waren bereits mehr Überwachungsmittel und eine Stärkung des Verfassungsschutzes vorgesehen. Doch die Formulierungen waren eher schwammig. Man müsse auf den technischen Fortschritt reagieren, der Verfassungsschutz gestärkt werden, allerdings mit Ausweitung der parlamentarischer Kontrolle. Horst Seehofer hat nun einen Gesetzentwurf aus dem Innenministerium vorgelegt, der diese technischen Möglichkeiten konkretisiert. Unter anderem eine Streichung der Altergrenze im Bezug auf die Überwachung von Messenger-Diensten. Bisher lag die bei 14 Jahren.

Die Streichung der Altersgrenze zielt vor allem auf die Kinder, die von salaffistischen Eltern indoktriniert werden. Also zum Beispiel Kinder, die mit ihren Eltern für den islamischen Staat unterwegs waren. In Syrien und im Irak, und die dann zurückkehren. Es betrifft aber auch Kinder von Rechtsextremen.  Tobias Schulze, Ressortleiter Innland der taz

Neue Kompetenzen für den Verfassungsschutz

Von der Altergrenze stand allerdings nichts im Koalitionsvertrag. Deshalb treten nicht nur die Oppositionsparteien auf den Plan, sondern auch der Koalitionspartner.

Tobias Schulze - leitet das Ressort Inland der taz.

leitet das Ressort Inland der taz.
Die SPD ist nicht begeistert. Sie sagen, so wird der Gesetztentwurf nicht durchkommen. Da werden wir auf keinen Fall zustimmen! Denn er geht weit über den Koalitionsvertrag hinaus. Deshalb allein schon ist das so nicht möglich.Tobias Schulze

Aber warum soll der Verfassungsschutz überhaupt Kompetenzen erhalten, die bisher nur dem Bundeskriminalamt erlaubt sind? Diese Frage, aber auch welche technischen Mittel sonst noch vorgesehen sind und inwieweit die Vorschläge auch die Landesämter und sogar private Unternehmen betreffen, beantwortet Tobias Schulze von der taz im Interview mit detektor.fm-Moderatorin Bernadette Huber.


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