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Was wichtig wird | Trump, Xavier Naidoo und Widersprüche

So war das nicht gemeint

Trump redet sich mit einem Versprecher raus. Xavier Naidoo kommt hingegen mit dem Beharren auf Persönlichkeitsrechten davon. Schützt angebliche Unwissenheit doch vor Konsequenzen? Johanna Roth von der taz ordnet ein.

Trumpscher Versprecher

Donald Trump ist nicht gerade dafür bekannt Fehler einzugestehen oder sich selbst zu korrigieren. Vielmehr beharrt er auf seiner Meinung, selbst wenn die Fakten gegen ihn sprechen. Deshalb ist dieser Moment am Dienstag schon etwas besonderes. Nachdem Trump heftige Kritik von beiden politischen Lagern aushalten muss, korrigiert der Präsident seine Aussage über den Einfluss Russlands bei der US-Wahl 2016. Er habe sich falsch ausgedrückt, als er eine mögliche russische Einflussnahme bei der Pressekonferenz in Helsinki unter den Augen Putins abstritten hat. Vielmehr akzeptiere er die bisherigen Untersuchungsergebnisse seiner Geheimdienste.

Ein Schritt mit noch nicht absehbaren Folgen. Immerhin sind Wladimir Putin und der US-Präsident in Helsiniki zusammengekommen, um das Verhältnis beider Länder zueinander wieder zu verbessern. Die Staatsoberhäupter haben unter anderem über Syrien, das Atomabkommen mit dem Iran, Nordkorea, Terrorismus und Nuklearwaffen gesprochen. Konkrete Ergebnisse gibt es allerdings nicht.

Was macht einen Menschen zum Antisemit?

Als Verschwörungstheoretiker wurde Xavier Naidoo in den vergangenen Jahren häufig bezeichnet und dafür belächelt. Dabei scheinen viele seiner Aussagen einen noch viel ernsteren Hintergrund zu haben. Bereits 2009 singt Naidoo Songs wie „Raus aus dem Reichstag“. Hier verwendet er ein Wortspiel, das sich auf antisemitische Stereotypen zurückführen lässt: „Wie die Jungs von der Keinherzbank, die mit unserer Kohle zocken/ Ihr wart sehr, sehr böse, steht bepisst in euren Socken/ Baron Totschild gibt den Ton an und er scheißt auf euch Gockel/ Der Schmock ist’n Fuchs und ihr seid nur Trottel“.  Die Formulierung „Baron Totschild“ könnte beispielsweise auf die jüdische Bankiersfamilie Rothschild hindeuten.

Für diese und ähnliche Äußerungen bezeichnet ihn eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung Antisemit. Dagegen wehrt sich der Sänger mit einer Unterlassungsklage. Das Landgericht Regensburg hat für Naidoo entschieden: er darf nicht als Antisemit bezeichnet werden. Die Referetin kann ihren Vorwurf, laut der Richterin, nicht ausreichend belegen.

Johanna Roth - kann das Urteil im Fall Xavier Naidoo nicht nachvollziehen.

kann das Urteil im Fall Xavier Naidoo nicht nachvollziehen.
Persönlichkeitsrechte wiegen immer schwer, das ist ein hohes Gut im Rechtsstaat. Natürlich können solche Vorwürfe auch Karrieren zerstören. Da hat Xavier Naidoo, wie wir alle wissen, ja aber schon selbst genug für getan.Johanna Roth

Über Trumps vermeitlichen Sinneswandel und die Unterlassungklage von Xavier Naidoo spricht detektor.fm-Moderatorin Carina Fron mit Johanna Roth von der taz.


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