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Was gelangt ins Archiv? Und was davon ist für die Öffentlichkeit zugänglich? Das regelt das Bundesarchivgesetz für offizielle Unterlagen – und das könnte nach der Novelle bald deutlich restriktiver ausfallen, als heute noch. Foto: Magazinraum CC BY SA 2.0 | Nomen Obscurum / flickr.com

Wer nicht fragt, bleibt dumm | Gesetzes-Novelle für das Bundesarchiv

„Es geht darum, dem BND so viele Rechte zu geben, wie er haben möchte.“

Das Bundesarchivgesetz regelt, welche Unterlagen ins Bundesarchiv müssen und wann sie der Öffentlichkeit und Wissenschaftlern zur Verfügung stehen. Dieses Gesetz soll nun überarbeitet werden – und womöglich dafür sorgen, dass künftig weit mehr Akten unter Verschluss bleiben. Ein großes Problem, sagt Arne Semsrott.

Wie frage ich den Staat, wenn ich was von ihm wissen will? Die Webseite fragdenstaat.de hat dafür einen vollautomatischen Ablauf integriert, den jeder nutzen kann. Seit es das Portal gibt, gehen mehrere tausend Anfragen pro Jahr ein. An die Behörden, den Bund und die Länder. Denn dank der Informationsfreiheitsgesetze muss der Staat seinen Bürgern zu fast jeder Frage eine Auskunft erteilen. Die spannendsten Fragen – und Antworten – besprechen wir jede Woche mit den Machern von fragdenstaat.de.


Verbindungen deutscher Behörden zum untergetauchten Nazi-Verbrecher Adolf Eichmann? Der deutsche Atomdeal mit Israel? Spione in der Redaktion der BILD-Zeitung?

Es gibt unzählige Fälle, in denen der Bundesnachrichtendienst BND, zurückhaltend gesprochen, übers Ziel hinausgeschossen ist. Bis heute wüsste die Öffentlichkeit davon nichts. Ein elementarer Grundpfeiler eines demokratischen Rechtsstaats, die Kontrolle seiner Ermittlungsbehörden, ist nur dank einer Tatsache möglich: dem Recht auf Informationen.

Der BND im Bundesarchiv

Bislang muss auch der BND Unterlagen und Akten dem Bundesarchiv übergeben. Nach einer gewissen Zeit können diese dann von Wissenschaftlern und der Öffentlichkeit eingesehen werden. Gleiches gilt für die Akten von Bundeskanzlern, Behörden und offiziellen Kontakten zu anderen Staaten.

Solche Akten müssen dem Bundesarchiv übergeben werden – noch. Denn wenn die geplante Novelle des Bundesarchivgesetzes in Kraft treten sollte, wären etliche der Akten, die heute noch frei zugänglich sind, mit einer Sperrfrist versehen.

Warum die Novelle dafür sorgen könnte, dass „Geheimdienste noch geheimer“ werden, und weshalb dem BND hier – gegen den Protest von Journalistenvereinigungen – eine Art Freibrief erteilt werden soll, erklärt Arne Semsrott von fragdenstaat.de im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt.

Wer nicht fragt bleibt dumm – Novelle des Bundesarchivgesetzes in der Kritik 06:48

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